Ab Montag zieht auch der Landkreis Harburg die Corona-Notbremse
Foto: André Zand-Vakili

Ab Montag zieht auch der Landkreis Harburg die Corona-Notbremse

Landkreis - Jetzt zieht auch der Landkreis Harburg die "Notbremse". Nachdem der Inzidenzwert seit mehr als drei Tagen über 100 liegt, werden ab Montag Lockerungen zurückgenommen.

Ab 29. März gelten die folgenden Corona-Regeln:

- Kontaktbeschränkung Öffentlichkeit und privat: Ein Haushalt darf sich nur noch mit einer weiteren Person treffen, Kinder unter sechs Jahren sind ausgenommen.

 -Click&Meet, also Terminshopping in Schuhläden, Modefachgeschäften, Autohäusern, Fahrradläden, Möbelhäusern, Küchenfachgeschäfte (Privatkunden), Sanitärfachgeschäfte (Privatkunden), Baumärkte (Privatkunden) ist nicht mehr erlaubt.

- Click & Collect, also die Abholung bestellter Ware ist zulässig.

- Weiterhin möglich sind Bemusterungs- und Anprobetermine nach vorheriger Terminvereinbarung durch einen Kunden und eine Begleitperson.

- Museen, Ausstellungen, Galerien und Gedenkstätten sind wieder geschlossen

- In öffentlichen und privaten Sportanlagen ist nur noch Individualsport bzw. das gemeinsame Sporttreiben der Angehörigen eines Haushalts und einer weiteren Person erlaubt. Das bisher mögliche Gruppentraining für Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren in festen Gruppen von bis zu 20 Personen unter freiem Himmel ist nicht mehr zulässig.

- Der Schulbesuch ist an allen Schulen untersagt. Präsenz- oder Wechselunterricht findet nicht mehr statt, die Schüler werden im Distanzunterricht (Szenario C) unterrichtet. Ausnahme sind schriftliche Arbeiten und Abschlussprüfungen und außerdem:

- der 9. und der 10. Schuljahrgang, soweit in diesem Schuljahr Abschlussprüfungen anstehen.

- Die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe, die in diesem Schuljahr Abschlussprüfungen schreiben.

- Die Grundschüler der Klassen 1 bis 4.

-die Förderschulen mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und Tagesbildungsstätten.Mail-Anhang

- Mit dem Wechsel in das Szenario C ist die Betreuung in Kindertageseinrichtungen (Krippe, Kindergarten, Hort) untersagt. Ein Anspruch auf eine Betreuung besteht nicht. Gestattet ist lediglich eine Notbetreuung in kleinen Gruppen, die max. 50 Prozent der Regelgröße umfassen dürfen. Über die Aufnahme in die Notbetreuung entscheidet der Träger der Einrichtung in Kooperation mit der zuständigen Gemeinde jeweils im Einzelfall nach den Vorgaben des Kultusministeriums. Kindertagespflege ist von der Untersagung nicht betroffen. Lediglich in Großtagespflegestellen ist die maximale Anzahl der zeitgleich betreuten Kinder auf acht begrenzt.

- Die Nutzung von Speiseräumen in Beherbergungsstätten ist untersagt. Die Bewirtung von zugelassenen Gästen ist nur auf den Zimmern möglich.

Zu genaueren Begründung heißt es: Die Sieben-Tages-Inzidenz im Landkreis Harburg sei in den vergangenen Wochen stark angestiegen, habe mittlerweile drei Tage lang den Schwellenwert von 100 überschritten und mittlerweile 110,8 erreicht. Das Infektionsgeschehen ist dabei diffus und von Dauer, das Virus breite sich überall im Kreisgebiet aus und sei nicht auf vereinzelte größere Hotspots zurückzuführen. zv