Auch nach Gerichtsurteil bleibt Maskenzwang im Harburger Stadtpark bestehen
Ein Schild, das auf den Maskenzwang hinweist. Foto: André Zand-Vakili

Auch nach Gerichtsurteil bleibt Maskenzwang im Harburger Stadtpark bestehen

Harburg - Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, dass Jogger aus Gründen der Verhältnismäßigkeit

im Bereich Alster, Elbe und Jenischpark keinen Mund- Nasenschutz tragen müssen, hat keine Auswirkungen auf den Maskenzwang im Harburger Stadtpark mit seinem Außenmühlenteich.

Die Behörde hat Beschwerde gegen das Urteil eingelegt. Der Senat sei überzeugt, dass die in der Eindämmungsverordnung geregelte Maskenpflicht "dringend erforderlich" sei, heißt es in einer Mitteilung der Stadt. Ohnehin sieht man die Entscheidung als Einzelfallentscheidung, die nur auf den klagenden Jogger und die genannten Orte gemünzt sein.

Im Harburger Stadtpark wurden derweil erneut zahlreiche der Schilder, die auf den Maskenzwang hinweisen, gestohlen, abgenommen oder zerstört. Vergangene Woche waren die zuvor gestohlenen Schilder erst am Sonnabend ersetzt worden. Ob das auch diesmal so spät passiert ist unklar. Eine Privatfirma sei zuständig.

Die Polizei wird weiter, wie es hieß mit "Augenmaß", die Einhaltung der Eindämmungsverordnung rund um den Außenmühlenteich kontrollieren. dl