Landkreis Harburg: Verwaltung erweitert die Maskenpflicht
Foto: André Zand-Vakili

Landkreis Harburg: Verwaltung erweitert die Maskenpflicht

Landkreis - Ab Freitag, den 29. Januar, gilt eine nochmals erweiterte Maskenpflicht.

Ab dann müssen im Bereich der Bahnhöfe Winsen und Buchholz, der Buchholzer Bahnhofsstraße sowie neu auch im Bereich des Bahnhofs Ashausen in der Gemeinde Stelle medizinische Masken, also mindestens OP-Masken oder aber Masken der Standards FFP2 und KN95/N95, getragen werden. Das regelt eine neue Allgemeinverfügung des Landkreises Harburg, die bis 31. März befristet ist.

Das Tragen medizinischer Masken auf Wochenmärkten ist bereits durch die aktuelle niedersächsische Corona-Verordnung vorgeschrieben.

Diese Pflicht gilt nicht für Personen, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können. Der ärztliche Nachweis einer Befreiung muss mitgeführt werden. Kinder zwischen dem 6. und dem 15. Geburtstag können, wie in der niedersächsischen Corona-Verordnung geregelt, nur einfache Mund-Nasen-Bedeckungen, also Stoffmasken tragen.

Die erweiterte Maskenpflicht für den Bahnhof Ashausen gilt für den gesamten Nahbereich des Bahnhofs, zu dem auch der vorgelagerte Bustreff und die Fahrrad-Abstellanlagen sowohl auf der Süd- wie auch der Nordseite des Bahnhofes und der Bahnhofstunnel samt Rampen gehören. wg