Lockdown im Überblick: Neue Regeln, „Click & Collect“ und Bestellservice
Weiterhin leere Klassenräume: An den Hamburger Schulen wird bis zum 14. Februar weiterhin Distanzunterricht erteilt. Foto: Christian Bittcher

Lockdown im Überblick: Neue Regeln, „Click & Collect“ und Bestellservice

Harburg – Am Freitag trat die neue Hamburger Corona-Eindämmungsverordnung in Kraft. Trotz des Rückgangs der Neuinfektionen

ist die Pandemielage in Deutschland weiterhin kritisch. Im Hinblick auf das Risiko durch neue Virusmutationen haben Bund und Länder beschlossen, den Lockdown bis mindestens 14. Februar zu verlängern und die Maßnahmen in bestimmten Bereichen zu schärfen.

Die meisten Geschäfte bleiben nach wie vor geschlossen. Einen Überblick, welche Läden in Harburg „Click & Collect“ anbieten, finden Sie mit einem Klick hier.

Weiterhin geschlossen bleiben auch die Restaurants in Harburg Stadt und Land. Harburg-aktuell gibt hier einen Überblick welche Restaurants in Harburg Stadt und Land aktuell einen Bestell- und Abholservice anbieten.

Die wichtigsten Änderungen für Hamburg im Überblick:

In Bussen und Bahnen, beim Einkaufen, bei Gottesdiensten, bei Amtsgängen zu Behörden und bei Gesundheitsbehandlungen müssen grundsätzlich medizinische Masken getragen werden. Darunter fallen insbesondere OP-Masken und Masken mit dem Standard KN95 oder FFP2. Einfache Alltags-Stoffmasken (Mund-Nasen-Bedeckung) sind zukünftig in den genannten Bereichen nicht mehr gestattet.

Alle nicht zwingend notwendigen Kontakte sollen unterbleiben. Private Zusammenkünfte müssen sich weiterhin auf eine weitere nicht im eigenen Haushalt lebende Person beschränken.

Der Bund hat eine Verordnung beschlossen, die neue Regelungen für die Arbeitswelt vorsieht. Zentral ist dabei die neue Verpflichtung für Arbeitgeber, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit für Home Office anzubieten, wenn keine zwingenden betrieblichen Gründe entgegenstehen.

In den Betrieben gelten zudem strengere Arbeitsschutzregelungen hinsichtlich der Abstände zwischen den Beschäftigten sowie der Bildung von festen Arbeitsgruppen und zum Tragen von medizinischen Masken (OP-Masken, KN95- oder FFP2-Masken). Die Verordnung sieht weiterhin vor, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern medizinische Masken zur Verfügung stellen müssen, wenn Präsenzarbeit erfolgt und die Bedingungen dies erfordern.

Ab dem 25. Januar wird in Hamburg statt der eingeschränkten Regelbetreuung in den Kitas die erweiterte Notbetreuung angeboten. Das heißt, grundsätzlich sind Kindertagesstätten in der Freien und Hansestadt Hamburg außer für Kinder mit einem dringlichen sozialpädagogischen Förderbedarf geschlossen.

An den Hamburger Schulen wird bis zum 14. Februar weiterhin Distanzunterricht erteilt. Das heißt, dass die Schülerinnen und Schüler im Regelfall zuhause lernen. Es wird ausdrücklich an alle Eltern appelliert, ihre Kinder nicht zur Schule zu schicken. Nur Eltern, für deren Kinder es keine andere Betreuungsform gibt, haben die Möglichkeit, ihre Kinder weiterhin zur Schule zu schicken, wo sie unter pädagogischer Anleitung betreut werden.  (cb)