Neue Corona-Beschränkungen für Harburg und den Landkreis
Foto: André Zand-Vakili

Neue Corona-Beschränkungen für Harburg und den Landkreis

Harburg - Nach einer Sondersitzung des Senates hat Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher

die neusten Beschränkungen verkündet. Auch das sagte Tschentscher:"Einen Lockdown wie im März wird es nicht mehr geben."

Die Regeln:

Private Treffen zuhause und in der Öffentlichkeit werden auf maximal zehn Personen aus zwei Haushalten begrenzt. Ausgenommen sind Patchworkfamilien. Mit Treffen sind nicht nur Feiern, sondern "jede Art von Zusammenkunft" gemeint. Das gilt auch für Treffen, beispielsweise in Restaurants. Kindergeburtstage sind ausgenommen. Begründet wird das mit der geringen Ansteckungsefahr bei kleinen Kindern.

Der Winterdom auf dem Heiligengeistfeld fällt aus.

Besucher und Mitarbeiter von Senioren- und Pflegeheimen sollen per Schnelltest getestet werde. So soll verhindert werden, dass Besuche für die Bewohner der Einrichtungen wie im Frühjahr verboten werden müssen.

Das Alkoholverkaufsverbot wird ausgedehnt. Jetzt darf Alkohol nicht nur zur Sperrstunden zwischen 23 Uhr und 5 Uhr, sondern auch nicht zwischen 5 Uhr und 10 Uhr verkauft werden.

Die neuen Regeln treten Montag in kraft und sollen zunächst bis Ende November gelten.

Im Landkreis Harburg gelten ebenfalls neue Regel. Grund dafür ist, dass dort der Inzidenzwert von 35 überschritten wurde.

Für Regionen mit einem starken Infektionsgeschehen gilt die Empfehlung, Mund und Nase auch unter freiem Himmel zu bedecken, mindestens überall dort, wo Menschen länger oder enger zusammenkommen.

Für private Feiern und Treffen dürfen maximal 15 Personen unter Einhaltung des Abstandsgebotes zusammenkommen. Dies gilt sowohl für Treffen innerhalb der eigenen vier Wände, als auch für Treffen unter freiem Himmel wie beispielsweise im eigenen Garten.

Private Zusammenkünfte und Feiern, die an öffentlich zugänglichen Örtlichkeiten, in außerhalb der eigenen Wohnung zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und in gastronomischen Betrieben stattfinden, sind mit maximal 25 Personen, ebenfalls unter Einhaltung des Abstandsverbotes, zulässig. Dies gilt auch für Hochzeiten, Konfirmationen, Beerdigungen und ähnliche Anlässe.

Für Gastronomiebetriebe gilt eine Sperrzeit zwischen 23 Uhr und 6 Uhr. Weitergehende Regelungen, die durch eine Allgemeinverfügung des Landkreises Harburg zu veranlassen sind, werden zu Beginn der kommenden Woche in Kraft gesetzt und der Öffentlichkeit mitgeteilt. zv/wg