Covid19: So läuft es mit dem Coronatest im Landkreis Harburg
Abnahme eines Abstrichs für den Coronatest durch Mitarbeiter des DRK. Foto: DRK

Covid19: So läuft es mit dem Coronatest im Landkreis Harburg

Landkreis - Nach der Schließung der beiden Corona-Testzentren an den Krankenhäusern Buchholz und Winsen,

gibt es Unsicherheit über das Prozedere. Erste Ansprechpartner bei Symptomen sind jetzt die Hausärzte.

Die Corona-Tests für Patienten mit Symptomen werden nun entweder von den behandelnden Hausärzten selbst durchgeführt oder die Patienten werden nach telefonischer Anmeldung für einen Test in die Praxis bestimmter Hausärzte verwiesen, die sich bereit erklärt haben, als Infektionspraxen zu fungieren. Diese Ärzte testen, falls nötig nicht nur die eigenen Patienten, sondern führen Tests mit Überweisung und telefonischer Anmeldung durch die behandelnden Hausärzte auch für deren Patienten durch.

Test bei Symptomen: Personen, die Symptome einer Covid-19-Erkrankung wie Husten, Fieber, Schnupfen, Atemnot oder Störung des Geruchs- oder Geschmackssinns aufweisen, wenden sich an ihren Hausarzt. Wer keinen Hausarzt hat, wendet sich an den Kassenärztlichen Notdienst über Telefon 116 117. Die Kosten für die Tests übernimmt die Krankenkasse. Dem Kreisgesundheitsamt werden weiterhin alle positiven Corona-Befunde gemeldet. Das Gesundheitsamt verfolgt Infektionsketten zurück und ermittelt Kontaktpersonen. An Covid-19 erkrankte Personen sowie deren direkte Kontaktpersonen müssen in häusliche Quarantäne, um so die Weiterverbreitung des Virus zu verhindern.

Corona-Warn-APP: Personen, die von ihrer Corona-App gewarnt werden, dass ein erhöhtes Ansteckungsrisiko besteht, sollten sich umgehend bei ihrem Hausarzt oder beim Kreisgesundheitsamt melden. Sie haben Anspruch auf ärztliche Beratung und einen Corona-Test. Falls der Test positiv ausfällt, wird der oder die Betroffene darüber informiert und kann die Ansteckung über die Corona-App anonymisiert für andere App-Nutzer sichtbar machen. Das Testlabor informiert außerdem das zuständige Gesundheitsamt, es folgt eine 14-tägige Quarantäne, auch bei leichten Krankheitsverläufen oder wenn keine Symptome auftreten. Auch dabei werden die Testkosten von der Krankenkasse übernommen.

Verbindlicher Test nach Rückkehr aus Risikogebiet: Reiserückkehrer aus Risikogebieten müssen sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Durch den Nachweis eines negativen Testergebnisses kann die Quarantäne verkürzt werden. Diese Tests sind kostenlos und werden ebenfalls in der Hausarztpraxis vorgenommen, teilweise ist es auch bereits am Flughafen oder Hafen möglich. Ein Anrecht auf den Test besteht innerhalb von zehn Tagen nach der Einreise. Das gilt aber nur für Rückkehrer aus Risikogebieten, auch, wenn sie keinerlei Krankheitssymptome aufweisen. Die Möglichkeit der grundsätzlichen Testung von Reiserückkehrern aus Nicht-Risikogebieten ist wieder gestrichen.

Tests ohne medizinischen Anlass sind keine Kassenleistung: Personen, die nicht Covid-19 krankheitsverdächtig, keine Kontaktpersonen sind und nicht in der Verordnung zum Anspruch auf Testungen aufgeführt sind, haben keinen Anspruch darauf, dass die jeweilige Krankenkasse für einen Corona-Test aufkommt – etwa, wenn der Arbeitgeber, ein Einreiseland oder Urlaubshotel einen negativen Corona-Test verlangen. Die Kosten für diese Testungen müssen selbst getragen werden.

Tests vor geplantem Krankenhausaufenthalt: Wenn Personen, die keinerlei Corona-Symptome aufweisen, vor einer geplanten Krankenhausaufnahme getestet werden, handelt um eine prästationäre Leistung. Sie ist vom Krankenhaus und nicht ambulant zu erbringen. wg