Diese Corona-Regeln gelten ab dem 5. Juli im Landkreis Harburg

Landkreis Harburg - Die Corona-Regeln in Niedersachsen und damit auch im Landkreis Harburg werden in Details gelockert.

Unter Auflagen sind Veranstaltungen mit bis zu 500 Besuchern möglich, Mannschaftssport ist mit bis zu 30 Teilnehmerinnen und Teilnehmern möglich, in Kinos darf während des Films der Mund-Nasen-Schutz abgenommen werden.

Diese und weitere Lockerungen im Umgang mit der Coronapandemie regelt das Land Niedersachsen in der neuen Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus, die am Montag, 5. Juli, in Kraft tritt. Unberührt von den Änderungen bleibt die Maßgabe, dass jede Person physische Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zum eigenen Hausstand gehören, auf ein absolutes Minimum zu reduzieren hat.

Die neue Verordnung enthält im Kern folgende Änderungen:

-          Die Besucherzahl für Veranstaltungen wird von 250 auf 500 erhöht. Voraussetzungen sind ein Mindestabstand von eineinhalb Metern zu anderen Gästen, feste Sitzplätze und in geschlossenen Räumen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Dieser darf lediglich am Sitzplatz abgenommen werden.

-          Fußballspielen und anderer Kontaktsport sind wieder möglich. Die Sportausübung auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen ist grundsätzlich zulässig, wenn sie kontaktlos zwischen den beteiligten Personen erfolgt, ein Abstand von mindestens zwei Metern zu jeder anderen Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, jederzeit eingehalten wird, Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen durchgeführt werden und beim Zutritt zur Sportanlage Warteschlangen vermieden werden. Die Sportausübung ist nun auch in festen Kleingruppen von nicht mehr als 30 Personen zulässig. Die Daten der Beteiligten sowie der Beginn und das Ende der Sportausübung müssen dokumentiert werden. Zuschauerinnen und Zuschauer sind bei einer Sportausübung zugelassen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu jeder anderen Person eingehalten wird. Für Profisportveranstaltungen gilt auch in Niedersachsen weiterhin, dass die Anwesenheit von Zuschauerinnen und Zuschauern nicht erlaubt ist.

-          Auch für Kutschfahrten, Stadtführungen oder touristische Schifffahrten gilt die 10-Personen-Regel: Die Veranstaltung ist zulässig, wenn die Personen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, es ist ein Mindestabstand zu jeder anderen Person einzuhalten, die weder zum eigenen noch zu einem weiteren Hausstand noch zu einer gemeinsamen Gruppe von nicht mehr als 10 Personen gehört.

-          Warendorfer können nach Niedersachsen: Im Tourismus-Bereich läuft das Verbot aus, Gäste aus dem kürzlich stark von Corona-Infektionen betroffenen Landkreis Warendorf aufzunehmen. Für Bewohner des ebenfalls betroffenen Landkreises Gütersloh gilt das Verbot allerdings weiter. wg