Corona: Das sind die neuen Regeln für den Landkreis Harburg
Foto: André Zand-Vakili

Corona: Das sind die neuen Regeln für den Landkreis Harburg

Landkreis Harburg - Kinos und Theater dürfen wieder öffnen, Hotels und Pensionen dürfen unter Vorlage eines Hygienekonzepts alle Zimmer belegen

und Zusammenkünfte von Vereinen sind erlaubt: Diese und weitere Lockerungen im Umgang mit der Corona-Pandemie regelt das Land Niedersachsen in der neuen Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus, die am Montag, 22. Juni, in Kraft tritt. Unberührt von den Änderungen bleibt die Maßgabe, dass jede Person physische Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zum eigenen Hausstand gehören, auf ein absolutes Minimum zu reduzieren hat.

Deutlich gelockert wurden aber die Vorgaben zum Aufenthalt in der Öffentlichkeit: Künftig ist es zulässig, sich mit bis zu zehn Personen zu treffen, die nicht zum eigenen oder einem weiteren Hausstand angehören. Damit sind Gruppentreffen, Picknicken oder Grillen im Freien künftig erlaubt. „Angesichts der ab Montag geltenden Lockerungen ist es aber umso wichtiger, weiterhin die Abstands- und Hygieneregeln zu beachten und, wann immer es angezeigt ist, einen Mund-Nase-Schutz zu tragen“, appelliert Landrat Rainer Rempe. „Die Corona-Pandemie ist noch nicht überwunden. Nur wenn wir uns alle weiterhin umsichtig verhalten, können wir ein erneutes Ausbreiten des Virus verhindern.“

Die neue Verordnung enthält im Kern folgende Änderungen:

- Kontaktbeschränkungen und Maskenpflicht: Jede Person ist weiterhin angehalten, physische Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zum eigenen Hausstand gehören, auf ein Minimum zu reduzieren. In der Öffentlichkeit ist ein Treffen zwischen zwei Haushalten sowie in einer Gruppe von nicht mehr als zehn Personen möglich.

- Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist weiterhin dort zu tragen, wo Abstände von 1,5 Metern nicht eingehalten werden können. Pflicht ist sie insbesondere beim Einkaufen und in Bussen und Bahnen. Auch an kulturellen Veranstaltungen kann nur mit Mund-Nasen-Bedeckung teilgenommen werden.

- Chöre und Bläserensembles dürfen ihre Proben im Freien abhalten, müssen aber die üblichen Daten aller Teilnehmenden dokumentieren.

- Die Regeln für die Ein- und Rückreise aus dem Ausland nach Niedersachsen sind entsprechend der Bund-Länder-Absprachen vereinheitlicht worden. Künftig gilt keine generelle Quarantänepflicht mehr, sondern nur noch in den Fällen, in denen ein Ausreiseland durch das Robert-Koch-Institut als Risikogebiet ausgewiesen wurde.

- Ab Montag sind neben Zeugnisübergaben auch Verabschiedungen und Einschulungsfeiern wieder möglich. Mögliche Elemente einer Feierstunde können Grußworte und Videobotschaften, abgespielte Musik, digitale Präsentationen und Ähnliches sein.

- Kindertageseinrichtungen sollen wieder öffnen und allen Kindern einen Betreuungsplatz anbieten.

- Ferienwohnungen und -häuser, Campingplätze und Bootsanleger können künftig sowohl ohne die bisherige Wiederbelegungsfrist als auch ohne eine Auslastungsbeschränkung vermietet werden. Außerdem können – analog zu den gelockerten Kontaktbeschränkungen – bis zu zehn Personen gemeinsam ihren Urlaub in einer Parzelle auf einem Campingplatz oder in einer Ferienwohnung oder einem Ferienhaus verbringen – unabhängig davon, ob sie aus einem Hausstand kommen oder nicht.

- Für Hotels in Niedersachsen fällt ab dem 22. Juni die Auslastungsbeschränkung von 80 Prozent weg. Nach wie vor müssen die Betreiber ein Hygienekonzept vorlegen und die Hygieneauflagen beachten.

- In Jugendherbergen, Familienferien- und Freizeitstätten, Bildungsstätten und ähnlichen Einrichtungen sind Gruppenveranstaltungen und -angebote für Minderjährige und die Aufnahme von Gruppen Minderjähriger wieder bis zu einer Gruppengröße von 16 Personen zulässig. Dabei müssen die Abstandsregeln beachtet werden.

- Die Auflagen für touristische Busreisen werden ebenfalls gelockert. So muss während des Aufenthalts im Bus nicht zu jeder Zeit der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten und nicht jede zweite Sitzreihe freigehalten werden. Ab dem 22. Juni gilt, dass die Abstände soweit möglich eingehalten werden müssen. Ein Mund-Nase-Schutz muss trotzdem während des gesamten Aufenthalts im Bus getragen werden.

- Analog zu den gelockerten Kontaktbeschränkungen können jetzt bis zu zehn Personen, die auch aus mehreren Hausständen kommen können, gemeinsam ein Restaurant besuchen. Außerdem muss es zwischen den Tischen in Restaurants, Bars etc. keinen Mindestabstand von zwei Metern mehr geben. Allerdings bleibt ein Mindestabstand zwischen Personen unterschiedlicher Gruppen Pflicht.

- Kulturelle Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind wieder möglich. Dies gilt unter anderem für Kulturzentren, Theater und Opernhäuser, aber auch für Kinos. Für den Besuch gilt unter anderem: Es dürfen maximal 250 Besucherinnen und Besucher teilnehmen. Sie müssen während der Veranstaltung sitzen. Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen müssen Besucherinnen und Besucher außerdem eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Die Kontaktdaten sind zu dokumentieren.

- Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern bleiben - wie berichtet - bis mindestens Ende Oktober untersagt.

- Bei Amateur-Sportveranstaltungen sind wieder Zuschauer zulässig. Bei kleinen Sportveranstaltungen und Turnieren sowie dem Training können bis zu 50 Personen zuschauen, wenn sie dabei einen Abstand von 1,5 Metern einhalten. Darüber hinaus, also ab 50 Personen, müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Sicherheit der beteiligten Personen gewährleistet werden kann. Insbesondere müssen dann alle Zuschauerinnen und Zuschauer sitzen und ihre Kontaktdaten abgeben. Die Höchstgrenze beträgt 250 Zuschauerinnen und Zuschauer. Für Profisportveranstaltungen gilt auch in Niedersachsen weiterhin, dass die Anwesenheit von Zuschauerinnen und Zuschauern nicht erlaubt ist.

Die neuen Regelungen gelten zunächst bis einschließlich 5. Juli.