Bezirksämter öffnen schrittweise wieder für den Publikumsverkehr
Die Kundenzentren wie Harburg, Wilhelmsburg und Süderelbe werden wieder Termine anbieten. Foto: Christian Bittcher

Bezirksämter öffnen schrittweise wieder für den Publikumsverkehr

Harburg - Nachdem im März der Publikumsverkehr in den Bezirksämtern auf dringliche Fälle reduziert wurde, erlaubt die Entwicklung des Infektionsgeschehens nun

eine schrittweise Erweiterung der persönlichen Kundenkontakte in den Bezirksämtern. Sofern für eine Dienstleistung ein persönlicher Kundenkontakt notwendig ist, wird dieser wieder möglich sein, etwa für die Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses. Einen Fahrplan zur Ausweitung der Angebote vereinbarten Finanz- und Bezirkssenator Andreas Dressel und die Leitungen der Hamburger Bezirksämter. Die gute Nachricht: Ab sofort können wieder online und per Telefon über die 115 Termine gebucht werden.

Die Bezirksämter bereiten aktuell die notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen vor. Um Warteschlangen zu vermeiden, wird nur mit Terminen gearbeitet. Das persönliche Erscheinen wird auf das erforderliche Mindestmaß beschränkt, um Infektionsrisiken weiterhin zu minimieren.

Die Kundenzentren wie Harburg, Wilhelmsburg und Süderelbe werden von Montag bis Freitag zu den bekannten Servicezeiten Termine anbieten, die schon buchbar sind (https://www.hamburg.de/kundenzentrum/). Die weiteren mobilen Angebote werden schrittweise folgen.

Neben der Online-Terminbuchung der Kundenzentren können auch für andere Dienstleistungsbereiche der Bezirke erforderliche Termine per E-Mail oder per Telefon vereinbart werden. Die jeweiligen Kontaktdaten finden Bürgerinnen und Bürger auf der Internetseite ihres Bezirksamtes. Dies gilt beispielsweise für Soziale Dienstleistungszentren, Ausländerdienststellen und Standesämter. Allgemeine Auskünfte zu den bezirklichen Dienstleistungen und Erreichbarkeiten erhalten Interessierte über die zentrale Hotline 115.

Zur Vermeidung von Infektionsrisiken sowohl bei Mitarbeitern wie den Besuchern ergreifen die Bezirksämter entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen gemäß den jeweiligen baulichen Gegebenheiten der einzelnen Dienststellen. Dies sind unter anderem: Maßnahmen, um Abstands- und Hygieneregeln umzusetzen, wie das Anbringen von Markierungen, um einen Abstand von mindestens 1,50 m zu wahren; das Anbringen von Plexiglasscheiben, die Bereitstellung von Möglichkeiten zur regelmäßigen Handhygiene für Besucherinnen und Besucher sowie die regelmäßige Reinigung von Oberflächen.

Es besteht für de Besucher zwar keine generelle Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, gleichwohl wird das Tragen einer solchen Maske je nach den räumlichen Gegebenheiten nachdrücklich empfohlen - zum Schutz sowohl der Mitarbeiter als auch der Besucher.