Landkreis Harburg: Das sind die gelockerten Corona-Regeln
Foto: André Zand-Vakili

Landkreis Harburg: Das sind die gelockerten Corona-Regeln

Landkreis Harburg - Mit seiner neuen Verordnung, die ab sofort, lockert das Land Niedersachsen ebenso wie viele andere Bundesländer die Einschränkungen des öffentlichen Lebens

zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus in zahlreichen Bereichen. So dürfen ab heute beispielsweise Tierparks wie der Wildpark Schwarze Berge in Vahrendorf, Museen, darunter das Freilichtmuseum am Kiekeberg in Ehestorf, und Spielplätze wieder öffnen, Kinder dürfen in Kleingruppen privat betreut werden und auch kontaktloser Sport im Freien auf privaten oder öffentlichen Sportanlagen ist wieder möglich.

Nicht geändert werden die grundsätzlichen Kontaktbeschränkungs- und Abstandsregeln.

Die neue Verordnung enthält im Kern folgende neue Regelungen:

- Die private Betreuung von bis zu fünf Kindern ist erlaubt, die Kinder dürfen aus höchstens drei unterschiedlichen Haushalten stammen. Die Betreuung in privaten Kleingruppen muss nicht angemeldet, aber dokumentiert werden.

- Museen, Freilichtmuseen, Ausstellungen, Galerien, Gedenkstätten, zoologische Gärten, Tierparks und botanische Gärten dürfen öffnen, wenn sichergestellt ist, dass jede Person beim Betreten, Aufenthalt und Verlassen der Einrichtung einen Abstand von 1,5 Metern zu jeder anderen Person wahrt, die nicht zu seinem Hausstand gehört.

- Der Besuch von Autokinos und Autokonzerten ist zulässig, wenn sich die Besucher während der Gesamtdauer der Veranstaltung in ihrem geschlossenen Fahrzeug aufhalten.

- Kindern bis zum zwölften Lebensjahr ist die Nutzung von Spielplätzen im Freien unter Aufsicht einer volljährigen Person erlaubt. Auf einen Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen ist zu achten.

- Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und anderer Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften sind zulässig, wenn ein Abstand von 1,5 Metern zu jeder anderen Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, jederzeit sichergestellt ist. Die Nutzung beispielsweise von Gesangbüchern oder Messkelchen durch mehrere Personen ist untersagt.

- Die Nutzung der eigenen Zweitwohnung oder einer Campingparzelle, die ganzjährig oder für die Dauer einer Saison vermietet ist, ist zulässig.

- Der Betrieb und die Nutzung öffentlicher und privater Sportanlagen im Freien zur Ausübung von kontaktlosem Sport ist erlaubt, dabei ist ein Abstand von mindestens zwei Metern zu anderen Personen einzuhalten. Die Nutzung von Umkleideräumen und Duschen ist nicht zulässig.

Bereits für den 11. Mai hat das Land weitere Lockerungen anvisiert. Dabei geht es auch um Regelungen in den Bereichen Gastronomie, Tourismus und Kinderbetreuung. wg