Toben, klettern, rutschen: Spielplätze öffnen am Mittwoch wieder
Die Spielplätze waren seit Ende März geschlossen. Am Mittwoch können sie - unter Auflagen - wieder genutzt werden. Foto: Christian Bittcher

Toben, klettern, rutschen: Spielplätze öffnen am Mittwoch wieder

Harburg - Darauf haben viele Familien gewartet: Auf Hamburgs öffentlichen Spielplätzen ist ab Mittwoch, 6. Mai, das Klettern, Rutschen, Schaukeln und Toben wieder

erlaubt. Sie können von 7 bis 20 Uhr genutzt werden. Dazu zählen in Harburg nicht nur die 67  Spielplätze des Bezirks, auch viele Spielplätze auf privaten Flächen sind wieder zugänglich.

Kinder unter sieben Jahren dürfen nur in Begleitung von Erwachsenen spielen. Für Jugendliche ab 14 Jahren sowie erwachsene Begleitpersonen gilt die Abstandsregelung von 1,5 Meter.   Eine Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung ist nicht vorgesehen.

Jens Kerstan, Umweltsenator: "Endlich können wir die Spielplätze wieder zum Spielen freigeben - darauf haben viele Eltern und Kinder seit Wochen gewartet. Das ist eine wirklich gute Nachricht. Ich danke allen Familien, die so lange, so konsequent und geduldig die Regeln beachtet und die Einschränkungen akzeptiert haben. Die Entwicklung der Infektionszahlen zeigt, dass es richtig war so zu verfahren und macht die Öffnung wieder möglich." Ganz ohne Einschränkungen geht es aber noch nicht: Kleinere Kinder unter sieben Jahren dürfen nur in Begleitung von Erwachsenen spielen, für Jugendliche ab 14 Jahren und Erwachsene gilt die Abstandsregelung.

Melanie Leonhard, Familiensenatorin: "Bewegung an der frischen Luft kann nicht schädlich sein. Kinder müssen toben dürfen! Ich bin froh, dass wir die Spielplätze wieder aufmachen können, dieser Schritt ist gerade für Stadtkinder sehr nötig. Auch die weiteren Schritte werden wir nun sorgsam abwägen, um niemanden zu gefährden, und die Bedürfnisse von Kindern und Familien im Blick zu behalten. Dafür setze ich mich auch in den kommenden Wochen ein."

Auch Gottesdienste sind dann wieder erlaubt. Museen, Gedenkstätten und Zoos dürfen ebenfalls unter Auflagen öffnen. Individualsport im Freien ist möglich. Der Teilnehmerkreis, der an Bestattungen und Trauerfeiern teilnehmen darf, ist erweitert worden.

 Die Gesundheitsbehörde hat heute eine Verordnung erlassen, die für ausgewählte Bereiche des öffentlichen und gesellschaftlichen Lebens eine Lockerung der Maßnahmen vorsieht. Mit den Maßnahmen soll der Infektionsschutz bei der schrittweisen Öffnung des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens gewahrt werden.  (cb)