31 Einzelhändler im Bezirk fallen unter die 800 Quadratmeter-Regel
Größere Einzelhändler, wie hier am Großmoorbogen, können nicht wie gewohnt öffnen. Foto: Andre Zand-Vakili

31 Einzelhändler im Bezirk fallen unter die 800 Quadratmeter-Regel

Harburg –  Wie groß ist ein Quadrat mit einer Kantenlänge von 28,28 Metern? So richtig vorstellen kann man sich das nicht,

man kann nur kurz rechnen und kommt auf knapp 800 Quadratmeter – eine Größenordnung, die in Coronazeiten überall diskutiert ist. Warum gerade 800 Quadratmeter, warum nicht 1000 Quadratmeter? Aus den Verhandlungen der Bundesregierung mit den Ministerpräsidenten wurde berichtet, dass zunächst eine Obergrenze von 400 m2 vorgesehen war. Das war einigen Bundesländern aber zu wenig.

Für den Kompromiss bedient man sich des Baurechts, dort wird tatsächlich bei 800 m2 eine Grenze gezogen. Ladengeschäfte mit mehr als 800 m2 gelten als „ungeregelte Sonderbauten“, für die zum Beispiel ein eigenes Brandschutzkonzept vorgelegt werden muss. Das spielt bei Corona zwar keine Rolle, aber so wirkt die Obergrenze wenigstens nicht wie eine willkürliche Grenze.

31 Einzelhändler im Bezirk müssen sich weiter gedulden, ihre Verkaufsflächen sind zu groß  und sie haben wie Lebensmittelgeschäfte keine Sondergenehmigung für eine Öffnung.

Wenn nun in der Praxis Zweifel bestehen, ob ein Laden wirklich unter 800 m2 Verkaufsfläche hat, muss dann nachgemessen werden? „Nein“, sagt Dennis Imhäuser, Sprecher des Bezirksamts Harburg. „Das Bezirksamt hat über die jeweiligen Baugenehmigungen verlässliche Unterlagen  zu den Verkaufsflächen.“ Um  den bürokratischen Aufwand möglichst gering zu halten, mussten die Läden vor der Öffnung keinen besonderen Antrag stellen. Imhäuser: „Die Geschäftsinhaber müssen sicherstellen, dass die Vorgaben der Verordnung eingehalten werden. Das gilt auch für Abstandsregelungen und Hygienevorschriften.“
Und wenn es doch Verstöße gibt? „Die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten erfolgt durch die Polizei“, sagt Imhäuser. ag