Beurlaubung: Personalamtsschreiben lässt Begründung schlecht aussehen
Der Leiter des Gesundheitsamtes, Dr. Robert E. Wegner, bei einer Veranstaltung. Foto: André Zand-Vakili

Beurlaubung: Personalamtsschreiben lässt Begründung schlecht aussehen

Harburg - Ging nicht anders. Diesen Eindruck vermittelt die Blitz-Antwort des Bezirksamtes zu einer Anfrage der CDU,

die sich mit Beurlaubung vom Chef des Harburger Gesundheitsamtes, Dr. Robert E. Wegner, befasste. In der Antwort wird auf die Führsorgepflicht hingewiesen, die die Behördenleitung gegenüber ihren Mitarbeitern, in diesem Fall den Gesundheitsamtschef, habe. Das Ergebnis: Urlaub und Überstunden abbummeln geht auch während der Coronakrise vor.

In einem Rundschreiben des Personalamtes vom 6. April, das harburg-aktuell vorliegt, scheint die Einschätzung anders. Dort steht "In der aktuellen Situation ist die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung von besonderer Bedeutung. Dies gilt für viele Bereiche, die sich derzeit in verschiedenen Zusammenhängen und Ebenen mit der Corona-Krise befassen, insbesondere aber für Beschäftigte, die unmiuttelbar u. a. in den Gesundheitsämtern tätig sind."

Es besteht, so geht aus dem Schreiben ebenfalls hervor, auch die Möglichkeit Überstunden oder Wochenendarbeit für Beamte anzuordnen.

Der Grund wird auch genannt. In dem Schreiben wird hervorgehoben, dass in vielen Bereichen der Hamburger Verwaltung "ein weit über das übliche Maß hinausgehender Personaleinsatz erforderlich" sei um "die vielschichtigen Aufgaben im Rahmen der Corona-Pandemie zu erfüllen". zv