Corona: Allgemeinverfügung trifft auch alle Freizeitkapitäne
Anlagen wie der Sportbootverein im Binnenhafen, sind durch die Allgemeinverfügung gesperrt. Foto: André Zand-Vakili

Corona: Allgemeinverfügung trifft auch alle Freizeitkapitäne

Harburg - Mit der Allgemeinverfügung ist auch der Wassersport zum Erliegen gekommen.

Denn alle öffentlichen und privaten Sportanlagen dürfen nicht betreten werden. Dazu gehören auch Sportboothäfen, Steganlagen, die Grundstücke, Bootshäuser oder sonstige Einrichtungen von Sportbootvereinen, Wasserfreizeitvereinen, Clubs oder Bootsverleihern.

Was bei vielen Freizeitskippern auf Unverständnis stößt: sie dürfen die Anlagen auch nicht betreten, wenn sie Wartungsarbeiten an ihrem Boot vornehmen oder es auf die Saion vorbereiten wollen. Gewerbliche Betriebe im Schifffahrts- und Sportbootbereich, wie Winterlager, dürfen weiter betrieben werden. Der Zugang ist dabei auf die Berufsausübung beschränkt.

Etwas kurios: Wer sein Schlauch- oder Faltboot außerhalb solcher Anlagen zu Wasser lässt, darf es weiter benutzen. zv