Neu Wulmstorf: Zinslose Stundung der Gewerbesteuer möglich

Neu Wulmstorf - Unternehmen können aufgrund der Auswirkungen des Corona Virus Steuererleichterungen bei der Gewerbesteuer

in Form der zinslosen Stundung in Anspruch nehmen. Die besonderen Umstände lägen es nahe, die vorhandenen gesetzlichen Möglichkeiten großzügig auszulegen (besondere Härte). So sollen die Unternehmen in Neu Wulmstorf auch durch die Gemeinde in dieser herausfordernden Situation unterstützt werden.

Betroffene senden für die zinslose Stundung eine E-Mail unter Angabe der Steuernummer, Anschrift und einer Telefonnummer an steuern@rh-neu-wulmstorf.de.

Zusätzlich können die Unternehmen beim Finanzamt die Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrags beantragen. Sobald der Gemeindeverwaltung eine Information des Finanzamtes vorliegt, wird die Vorauszahlung 2020 entsprechend angepasst. wg