Corona-Virus: Auf den Spielplätzen hat es sich ausgetobt
Hinweisschilder und Flatterband: Auch der Waldspielplatz am Vahrenwinkelweg ist gesperrt. Foto: Christian Bittcher

Corona-Virus: Auf den Spielplätzen hat es sich ausgetobt

Harburg – Auf Hamburgs Spielplätzen hat es sich ausgetobt: Um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen, herrscht auf allen Spielplätzen ein Verbott. Seit

Donnerstag sind alle 67 bezirklichen Spielplätze, die vom Harburger Fachamt Management des öffentlichen Raumes, Abteilung Stadtgrün betreut werden, mit Flatterband und Hinweisschildern als gesperrt gekennzeichnet. Auch die meisten Spielplätze, die nicht zum Bezirk gehören wurden mittlerweile gesperrt.

{image}„Auf jedem Spielplatz wurden von den Bauhof-Mitarbeitern mehrere Schilder (kleines Foto) angebracht. Je nach örtlicher Situation werden die Spielplätze zusätzlich mit Flatterband oder einem Bauzaun abgesperrt“, sagt Sandra K. Stolle, Stellvertretende Pressesprecherin des Harburger Bezirksamt auf Anfrage von harburg-aktuell. „Dort wo es möglich ist werden die Tore der Einzäunung verschlossen“, fügt sie hinzu.

Gemäß der Allgemeinverfügung der BGV, Nr. 10 vom 16. März 2020 gilt die Sperrung für alle Spielplätze. Stolle: „Unter dem Begriff des Spielplatzes ist jeder Ort zu verstehen, an dem mindestens ein fest installiertes Spielgerät vorhanden ist, das dafür bestimmt ist, dass Kinder mit ihm spielen. Das Verbot umfasst sowohl Spielplätze eines öffentlichen Betreibers als auch eines privaten Betreibers. Auch die Sandkiste im Innenhof einer Wohnanlage zählt zu den Spielgeräten.“
 
Nicht unter den Begriff des Spielplatzes fallen lediglich Spielgeräte, die ausschließlich für den familiären beziehungsweise privaten Gebrauch vorgesehen sind, wie etwa Spielgeräte im Garten eines Einfamilienhauses. Spielplätze, die zur Anstalt Schule gehören beziehungsweise die sich auf einem umzäunten Gelände einer Kindertagesstätte befinden und die ausschließlich von Kindern und Schülern im Rahmen der rechtmäßigen Notbetreuung genutzt werden, fallen nicht unter die Allgemeinverfügung.

Wie wird kontrolliert, ob die Menschen die Spielplätze nicht mehr betreten? Die Abteilung Stadtgrün kontrolliert während der Dienstzeit ob die Absperrungen auf den bezirklichen Spielplätzen weiter intakt sind, heißt es. "Die Einhaltung der Allgemeinverfügung auf den Spielplätzen wird zusätzlich bei Hinweisen durch die Kollegen der Abteilung Ordnungswidrigkeiten kontrolliert", sagt Sandra K. Stolle. Ein Verstoß gegen die Allgemeinverfügung stellt nach §75 Absatz 1 IfSG (Infektionsschutzgesetz) eine Straftat dar. Dementsprechend wird die Polizei hinzugezogen. Die Mitarbeiter des Bezirksamtes verfolgen Ordnungswidrigkeiten, jedoch keine Straftaten.   (cb){image}