Landkreis Harburg: Corona-Testzentren gehen am 23. März in Betrieb

Landkreis Harburg - An den beiden Krankenhäusern Winsen und Buchholz entstehen zwei Corona-Abstrich-Testzentren.

Sie gehen am Montag, 23. März, in Betrieb. Termine werden ab Freitag über eine spezielle Hotline vergeben. „Verantwortlich für den Betrieb der Testzentren ist die Kassenärztliche Vereinigung. Als Landkreis Harburg unterstützen wir, wo wir können“, sagt Landrat Rainer Rempe. Der Landkreis Harburg stellt dazu Container an den Krankenhäusern auf und richtet eine Hotline zur Termin-Vergabe ein, die Kassenärztliche Vereinigung sorgt für Ärzte und medizinisches Personal.

In den Testzentren werden nur Proben von Erkrankten genommen, bei denen ein konkreter Verdacht besteht, dass sie sich mit dem Coronavirus angesteckt haben. Bei ihnen werden nach vorheriger telefonischer Anmeldung über die Hotline 04171 – 693 111 Abstriche, also Gewebeproben aus Mund und Nase, genommen und dann zur Untersuchung in ein qualifiziertes Labor gegeben. Daneben sind Ärzte als „mobile Teams“ im Landkreis unterwegs, um Abstriche zu nehmen.

Für die Testzentren gilt folgendes:

Wer kann in das Corona-Testzentrum kommen?

Die Tests sind für die Menschen gedacht, bei denen ein begründeter Verdacht auf eine Corona-Erkrankung besteht. Ein direkter Zugang ist nicht möglich, Patienten ohne Termin werden abgewiesen.

Wer wird getestet?

Die Abstriche werden bei Erkrankten vorgenommen, bei denen der Verdacht auf eine Corona-Infektion vorliegt. Die Tests werden daher ausschließlich nach den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts vorgenommen. Das wird anhand einer Checkliste vor der Terminvergabe beim Hausarzt bzw. an der Hotline abgefragt. Dabei gelten folgende Voraussetzungen: Es liegen Krankheitssymptome vor und der Patient hat in einem vom Robert-Koch-Institut definierten Risikogebiet aufgehalten oder direkten Kontakt zu einer Person mit bestätigter Coronainfektion hatte. Gesunde Menschen zu testen, hat keinen Effekt: Der Abstrich weist die Krankheit nach, nicht die Ansteckung.

Wie erhält man einen Termin für das Corona-Testzentrum?

Um einen Termin zu erhalten, gibt es zwei Wege: Die Patienten wenden sich zunächst an ihren Hausarzt bzw. ihre Hausärztin. Er meldet den Fall dann dem Gesundheitsamt, das Kontakt aufnimmt und die Terminvergabe vornimmt. Die andere Möglichkeit: Die Patienten melden sich direkt über die Hotline (Telefon 04171 – 693 111, montags bis freitags von 9 bis 15 Uhr). Dies gilt nur für Patienten, die keinen Hausarzt haben oder erreichen können.

Wie ist die Verbindung zwischen dem Corona-Testzentrum und den Krankenhäusern?

Der Schutz der Patienten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Krankenhäuser steht an höchster Stelle. Das Testzentrum ist in Containern untergebracht und damit vom übrigen Krankenhaus räumlich getrennt. Ein Patient, der ins Testzentrum geht, kommt nur mit Mitarbeitenden in Schutzbekleidung in Kontakt.

Was macht der Patient, der auf das Testergebnis aus dem Labor wartet?

Bis das Testergebnis vorliegt, kann es angesichts der Laborauslastung bis zu fünf Werktagen dauern. Das hat auf die Behandlung aber ebenso wenig einen Einfluss wie ein verzögerter Abstrich. Der Patient bleibt zu Hause in Quarantäne. Das heißt: Nach dem Abstrich wird der Patient aufgefordert, sich ohne Umwege zurück in seine häusliche Umgebung zu begeben und Kontakte zu vermeiden. Das Gesundheitsamt bleibt mit dem Patienten in Kontakt. Das Gesundheitsamt bekommt auch das Testergebnis vom Labor mitgeteilt. Sobald es vorliegt, wird das Gesundheitsamt dem Patienten in dessen häuslicher Quarantäne mitteilen, ob der Test negativ (keine Corona-Erkrankung) oder positiv ausgefallen ist. Bitte rufen Sie bis dahin weder die Hotline zur Terminvergabe noch den Telefonservice des Landkreises an. Dort können keine Auskünfte über Testergebnisse gegeben werden, zusätzliche Anfragen verursachen nur längere Wartezeiten. 

Wie geht es weiter? Was passiert, wenn sich der Verdachtsfall bestätigt?

Der Patient bleibt weiterhin zu Hause in Quarantäne. Diese Anordnung des Gesundheitsamtes ist rechtlich bindend, wer dagegen verstößt, macht sich strafbar. Das Gesundheitsamt übernimmt den täglichen Kontakt mit dem Erkrankten sowie die Identifizierung von Kontaktpersonen. Nur bei schweren Erkrankungsverläufen wird der Patient stationär, also im Krankenhaus, aufgenommen.

Was bedeutet Quarantäne konkret?

Diejenigen, die unter Quarantäne stehen, müssen zwei Wochen zu Hause bleiben. Auf Besuch von Personen, die nicht mit den Betroffenen zusammenwohnen, muss verzichtet werden, und auch innerhalb des Haushaltes soll Abstand gehalten werden. Bis die Quarantäne aufgehoben ist, misst die Person zweimal täglich die eigene Körpertemperatur und führt ein Tagebuch, in dem gegebenenfalls auch Symptome beschrieben werden.

Was passiert, wenn sich der Verdachtsfall nicht bestätigt?

Auch ein negatives Testergebnis bedeutet nicht, dass der Patient nicht an Corona erkrankt ist. Daher bleibt der Patient bis zum Ablauf der 14-Tage-Frist in Quarantäne, aus der er danach bei Symptomfreiheit entlassen wird.