Informationen für Arbeitgeber zum neuen Mindestlohngesetz

141107VeritaskaiHarburg – Das am Anfang des neuen Jahres in Kraft tretenden Gesetz über den Mindestlohn wirft für Arbeitgeber viele Fragen auf. Für wen gilt der Mindestlohn? Welche Ausnahmen

gibt es? Wie berechnet sich der Mindestlohn und welche Leistungen sind anrechenbar? Was ist mit Arbeitszeitkonten? Welche vertraglichen Anpassungen sind notwendig und sinnvoll?
Die Praktiker aus dem Beraterhaus SchlarmannvonGeyso geben genau auf solche Fragen Antworten. Sie werden die einschlägigen Bestimmungen vorstellen und individuell die optimale Umsetzung im Betrieb erörtern. Dabei werfen sie auch einen umfassenden und zugleich detaillierten Blick auf die Gestaltung von Arbeitsverträgen. Daneben werden die Experten vor typischen, aber unwirksamen Klauseln warnen und Tipps zur Optimierung Ihrer Arbeitsverträge geben. Dabei wird beispielsweise um Überstundenabgeltung, Stichtagsregelungen, Freiwilligkeitsvorbehalte, Urlaub und Ausschlussfristen gehen.

Die Veranstaltung findet am 13. November um 18 Uhr bei SchlarmannvonGeyso am Veritaskai im Binnenhafen Harburg statt. Wer als Unternehmer an der Veranstaltung teilnehmen möchte, möchte sich unter der arbeitsrecht@schlarmannvongeyso.de anmelden. Die Teilnahme ist kostenlos. dl