Unterschriften für Beachclub: So geht es weiter

BeachclubLHarburg – Sind Tausende von Unterschriften für den Erhalt des Beachclubs am Veritaskai jetzt wertlos? So ganz klar ist das nicht. Wie berichtet will der Senat das Bezirksamt anweisen,

den Bebauungsplan Harburg 67/Heimfeld 46 nicht zu ändern – und damit den Bau eines Hotels auf dem aktuellen Beachclub-Gelände zu ermöglichen.

Seit dem 20. Juni hätten weder das Bezirksamt noch die Bezirksversammlung irgendetwas unternehmen dürfen, was die Hotelpläne vorangebracht hätte. In einem amtlichen Bescheid mit diesem Datum hatte das Bezirksamt die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens und auch das Erreichen des „Drittelquorums“ (also ein Drittel der geforderten gültigen Unterschriften) festgestellt. Damit waren Bezirksamt und Bezirksversammlung die Hände gebunden.

Auf Anfrage von harburg-aktuell.de, was die Weisung des Senats konkret bedeutet, teilt das Bezirksamt jetzt mit: „Der Senatsbeschluss würde die Sperrwirkung wieder aufheben.“ Das Bürgerbegehren könnte aber durchaus weiter laufen.

Bezirksamtssprecherin Bettina Maak: „Wenn alle Unterschriften eingesammelt worden sind und das Bezirksamt festgestellt hat, dass genügend gültige Unterschriften vorliegen, kann  die Bezirksversammlung innerhalb von zwei Monaten entscheiden, dass sie die Forderung des Bürgerbegehrens unterstützt. Dieser Beschluss hätte dann aber nur eine unverbindliche empfehlende Wirkung.“

Verweigert die Bezirksversammlung diesen Beschluss. Würde es innerhalb von vier Monaten zu einem Bürgerentscheid kommen, bei dem alle wahlberechtigten Bürger des Bezirks gefragt würden. Aber selbst dieser Entscheid hätte nur empfehlende Wirkung.

Gibt es noch andere Möglichkeiten, gegen die Weisung des Senats vorzugehen? Das hatte schon vor dem Streit um den Beachclub den Harburger FDP-Bürgerschaftsabgeordneten Kurt Duwe interessiert. Der Senat hat sich in der Antwort auf Duwes Kleine Anfrage eine juristische Position zurechtgelegt, die eine Weisung unanfechtbar macht: Gegen interne Weisungen des Senats an seine Verwaltungszweige gibt es kein Abwehrrecht für Außenstehende.“ ag