Tipp für Hauseigentümer: Bis 1. Mai noch Energieausweis besorgen

140421MHagerHarburg - Seit Jahren schon ist er Pflicht: Wer seine Immobilie vermieten, verpachten oder verkaufen will, muss einen Energieausweis parat halten und auf Verlangen vorzeigen.

Der Ausweis soll Auskunft über den zu erwartenden Energieverbrauch des Gebäudes geben. Nach den Erfahrungen von Michael Hager (Foto) hat das Papier in der Praxis bislang jedoch keine große Rolle gespielt. „Doch das wird sich ändern“, ist der Leiter des Bereichs S-IMMOBILIEN der Sparkasse Harburg-Buxtehude überzeugt. Denn ab dem 1. Mai sind Immobilieneigentümer durch die Energiesparverordnung verpflichtet, den Miet- oder Kaufinteressenten bei der Besichtigung ihrer Immobilie den Energieausweis zu präsentieren. Und zwar unaufgefordert, sonst können Geldstrafen drohen.

Grundsätzlich hat man noch die Wahl zwischen zwei Ausweis-Varianten, die jeweils zehn Jahre gültig sind. Der kostengünstigere „Verbrauchsausweis“ beruht auf dem Energieverbrauch der vergangenen Jahre. Er gilt als weniger aussagekräftig als die bedarfsorientierte Variante. Dieser Ausweis, der für ältere, noch nicht sanierte Immobilien mit bis zu vier Wohnungen vorgeschrieben ist, bewertet die Energieeffizienz des Gebäudes und seiner Anlagen. Bei beiden Versionen werden die Ergebnisse in einer Farbskala von Grün, Gelb und Rot gekennzeichnet.

Hager: „Doch bald wird das alles wohl noch aufwändiger und komplizierter“. Denn Energieausweise, die ab dem 1.Mai ausgestellt werden, müssten darüber hinaus auch eine Effizienzklasse ausweisen, die wie bei Kühlschränken und Waschmaschinen von A+ (sehr effizient) bis H reiche.  Vorhandene Ausweise, die diese Angabe nicht enthalten, blieben jedoch bis zum Ablauftag gültig. Daher könne es für alle Immobilieneigentümer, die noch keinen haben, Sinn machen, sich bis zum 30. April einen der herkömmlichen Energieausweise ausstellen zu lassen. Die blieben dann zehn Jahre gültig. dl