Gerichtsurteil: Verliert Harburg die Verkaufsoffenen Sonntage?
Die verkaufsoffenen Sonntage zogen immer viele Menschen an. Foto: zv

Gerichtsurteil: Verliert Harburg die Verkaufsoffenen Sonntage?

Harburg – Wenn am 6. November in Harburg die Geschäfte zum verkaufsoffenen Sonntag öffnen, könnte es die letzte Gelegenheit sein, entspannt an einem

Sonntag zu shoppen. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das verdi bereits im Februar erstritten hatte, sind bundesweit deutlich strengere Maßstäbe von den Behörden für eine Genehmigung anzusetzen. Kern des Urteils ist, dass die an dem Sonntag stattfindende Veranstaltung, während der die Geschäfte öffnen dürfen, der eigentliche Grund sein muss, warum die Menschen in die City strömen. Zudem dürfen nur noch Geschäfte im Wirkungskreis der Veranstaltung öffnen. Baumärkte, die Metro oder andere Geschäfte außerhalb des Kernbereichs Harburgs, bekämen keine Genehmigung mehr. „Das ist eine Katastrophe“, heißt es aus Kreisen der Harburger Wirtschaft.

Mit der neuen Regelung dürften Anlässe wie „Plastikfrei ich bin dabei“, eine Aktion zum Verzicht auf Einkaufstüten aus Plastik, wie in diesem Jahr in Harburg durchgeführt, gar keine Chance mehr auf Begründung zum verkaufsoffenen Sonntag haben. Selbst der Laternenumzug der Harburger Schützengilde, der größte in Hamburg mit 5000 Teilnehmern, wäre raus. Er findet nicht zu den Öffnungszeiten statt. Die Teilnehmerzahl wäre zu niedrig, da der verkaufsoffene Sonntag in Harburg in der Vergangenheit laut Veranstalter Besucherzahlen von 25.000 an aufwärts generierte.

In Bergedorf hat man vergleichbare Probleme. Dort kann man im Gegensatz zu Harburg zumindest auf gut laufende traditionelle Veranstaltungen im Innenstadtbereich zurückgreifen. „Es wird trotzdem viel Fantasie gefragt sein“, sagt Marc Wilkens vom Wirtschaft und Stadtmarketing Bergedorf. Denn auch zukünftig soll weiterhin in ganz Hamburg an einem einheitlichen Tag der Verkaufsoffene Sonntag durchgeführt werden, womit sich die Veranstaltungen gegenseitig die Besucher streitig machen. „Das passt hinten und vorn nicht“, sagt Wilkens. Man sei aber „guter Hoffnung“, dass ein bereits eingereichter Antrag genehmigt wird.

In Harburg ist die Situation schwieriger. Gut laufende Veranstaltungen wie das Binnenhafenfest oder das Außenmühlenfest finden nicht im Innenstadtbereich statt. Der Rathausplatz wurde in den vergangenen Jahren durch die Belegung mit der Trinkerszene für viele Harburger zur No-go- oder schnell-durch-Area. Alle größeren Feste, die dort stattfanden, sind mittlerweile verschwunden. So ist es keine Überraschung, dass der erste Antrag für die Verkaufsoffenen Sonntage für 2017 bereits abgelehnt wurde.

Am Donnerstag ist Krisensitzung. „Die Antragsteller für die Verkaufsoffenen Sonntage sind am Donnerstag zu einem Gespräch hier ins WBZ eingeladen. Die Anträge sind mit Blick auf die aktuelle Rechtsprechung als nicht ausreichend  konkretisiert zu betrachten. Wir sind zuversichtlich, dass eine pragmatische Lösung gefunden werden wird“, so Bettina Maak, Sprecherin des Bezirksamtes Harburg. In Harburg hängt viel dran. Ein wesentlicher Punkt in der Marketing-Konzeption waren bislang die verkaufsoffenen Sonntage. zv