Prügel für Tochter im Bus: Mutter muss 630 Euro zahlen

AmtsgerichtHarburgHarburg – Großer Medienrummel im Amtsgericht Harburg an der Buxtehuder Straße: Angeklagt war die 24 Jahre alte Sandy D., die im vergangenen Herbst als „Prügelmutter“

Schlagzeilen gemacht hatte. Jetzt ist die junge Frau wegen Körperverletzung zu 90 Tagessätzen à sieben Euro verurteilt worden. Ihr Vater , der 52 Jahre alte Bernd D., wurde der Körperverletzung durch Unterlassung für schuldig befunden. Er muss 50 Tagessätze à 25 Euro zahlen.

Sandy D.  wurde vorgeworfen, am 2. Oktober vergangenen Jahres in einem Bus der Linie 130 auf der Fahrt von Billstedt nach Rothenburgsort ihre zwei Jahre und zehn Monate alte Tochter Emily zunächst rund zwölf Mal getreten und später mehrere Schläge mit der flachen Hand ins Gesicht verpasst zu haben. Außerdem habe sie ihrer Tochter gedroht: „Warte, bis wir zu Hause sind.“ Der Großvater des Kindes habe die ganze Zeit untätig daneben gesessen und habe nicht eingegriffen.

Eine Zeugin hatte das Geschehen nicht nur beobachtet, sie hatte auch Fotos von den Angeklagten gemacht und der Polizei übergeben. Wer die Fotos an die Presse weitergegeben hatte, wurde vor Gericht nicht geklärt.

Sandy D. schwieg vor Gericht, dafür war ihr Vater umso redseliger. Er bestritt jede Gewaltanwendung durch seine Tochter. Vielmehr sei der Busfahrer schon vorher durch eine extrem ruppige Fahrweise aufgefallen, und als er einmal besonders scharf bremste, sei Emily in den Sitz zurückgefallen und habe sich dabei am Kopf gestoßen. Bei dieser Darstellung verwickelte er sich allerdings in Widersprüche und wenn seine Angaben über die Sitzpositionen der einzelnen Beteiligten gestimmt hätten, wäre Emily nicht nach hinten in den Sitz gefallen, sondern nach vorne vom Sitz.

Beiden Angeklagten wurde zugute gehalten, dass weder Polizei, noch Jugendamt irgendwelche Hinweise auf ein verwahrlostes Zuhause entdeckten. Im Gegenteil: Sie zeigten sich bei unangekündigten Hausbesuchen positiv überrascht. Und auch UKE-Ärzte entdeckten keinerlei Hinweise auf Gewaltanwendungen.

Aber für Amtsrichterin Dagmar Wichmann war das alles nicht entscheidend. Sie ließ sich auch nicht davon beeindrucken, dass vor allem Sandy D. in den sozialen Medien nach den Berichten über die „Prügelmutter“ gemobbt und beschimpft worden ist. Sie ließ sich auch nicht von einem etwas martialischen Auftritt von drei angeblichen „Security“-Kräften beeindrucken, die die beiden Angeklagten auf dem Gerichtsflur vor vermeintlichen Angreifern schützen sollten.

Dagmar Wichmann reduzierte im Urteil die Forderungen des Staatsanwalts um jeweils zehn Tagessätze, widersprach aber vehement den beiden Pflichtverteidigern, die versucht hatten, die Körperverletzung zu bagatellisieren: „Das war eindeutig Körperverletzung. Da gibt es für mich keine zwei Meinungen.“ ag

Veröffentlicht 1o. April 2015