Freilichtbühne im Harburger Stadtpark für 120.000 Euro saniert

141009ParkHarburg - Im Rahmen eines kleinen Festes haben am Donnerstag Jutta Blankau, Senatorin für Stadtentwicklung und Umwelt, und Bezirksamtsleiter Thomas Völsch die

komplett sanierte Freilichtbühne im Harburger Stadtpark wiedereröffnet. Unter anderem wurde altes Mauerwerk entfernt und erneuert, Treppen und Wege saniert oder neu angelegt, Sichtachsen angelegt sowie Büsche und Hecken nachgepflanzt. Kurzum: Harburgs Freilichtbühne wurde von der Abteilung Stadtgrün grundüberholt.

Die Sanierungskosten wurden aus dem "Sanierungsfonds Hamburg 2020" gezahlt. Hamburgweit141009Park2 wurden anlässlich des 100. Geburtstags von Stadtpark, Altonaer Volkspark und der Grünverwaltung sechs Millionen Euro in die Grünanlagen gesteckt.

"Die Abteilung Stadtgrün des Bezirksamtes Harburg hat daraus 300.000 Euro für den gesamten Stadtpark einschließlich der Freilichtbühne beantragt. Der Anteil für die Freilichtbühne liegt bei rund 120.000 Euro", sagte Bezirksamts-Sprecherin Bettina Maak auf Anfrage von harburg-aktuell. Und: "Die restlichen Mittel sollen dem gesamten Stadtpark zugute kommen. So soll zum Beispiel der Schulgarten besser zugänglich machen, um diesen wieder stärker in den Focus der Harburger Bevölkerung zu rücken."

141009Park3Im vergangen Jahr haben nur drei Veranstaltungen auf der Freilichtbühne stattgefunden. Nach wie vor wird nur eine laute Veranstaltung im Monat für eine Dauer von maximal fünf Stunden dort genehmigt, um die Anwohner vor zu viel Lärm zu schützen. So durfte etwa die Veranstaltung "Keine Knete trotzdem Fete" nicht mehr auf der Freilichtbühne stattfinden.

Doch in Zukunft soll die Freilichtbühne wieder stärker als Veranstaltungsort genutzt werden. Maak: "Das Ziel ist natürlich eine weitergehende vielfältige kulturelle Nutzung der Freilichtbühne mit Veranstaltungen, die keine Lärmbeeinträchtigung der Anwohner bedeutet."

Die Bühne darf von Privatpersonen und Veranstaltern genutzt werden. Eine Genehmigung muss für jede Veranstaltung beantragt werden. Erforderlich ist ein Antrag auf Sondernutzung im Bezirksamt Harburg, Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt, Harburger Rathausforum 2. Der Antrag kann unter folgender Adresse im Internet heruntergeladen werden: http://www.hamburg.de/Dibis/form/pdf/Formloser-Antrag.pdf

"Die Abteilung Stadtgrün muss der jeweiligen Nutzung zustimmen. Die Gebühr richtet sich unter anderem danach, ob Eintrittskarten oder Speisen und Getränke verkauft werden", sagt Bettina Maak. (cb)