Überschwemmungsgebiete: Anhörung für Betroffene

140911EsteNeugraben – Nur wenige hundert Bürger sind davon betroffen, die Empörung ist dennoch riesengroß: Kaum hatte die Umweltbehörde neue Überschwemmungsgebiete

an der Este und am Falkengraben ausgewiesen, hagelte es Proteste. „Man will uns enteignen“, hieß es . Und: „Das lassen wir uns nicht bieten.“ Was die Umweltbehörde als sinnvolle Maßnahme gegen Überschwemmungen ansieht, hat für die betroffenen Hauseigentümer weiterreichende Folgen. Sie dürfen auf ihren Grundstücken nicht mehr machen, was sie wollen. Anbauten sind weitgehend verboten, bestimmte Pflanzen müssen weg. Und sie dürfen auch nichts mehr lagern, was „den Wasserabfluss behindern oder fortgeschwemmt werden könnte“.

Die kurzen, aber heftigen Proteste haben Wirkung gezeigt. „Die Umweltbehörde kommt den Anwohnern entgegen“, sagt SPD-Fraktionschef Jürgen Heimath. Sie biete jetzt Anhörungen vor Ort an, außerdem werde die Einwendungsfrist bis Ende Oktober verlängert. Außerdem sei ab Montag, 15. September, eine Telefon-Hotline geschaltet. Unter der Rufnummer 42840-2657 beantworten Mitarbeiter der Abteilung Wasserwirtschaft montags von 14 bis 15 Uhr, mittwochs von 9 bis 10 Uhr und donnerstags von 15.30 bis 16.30 Uhr Fragen zu den Überschwemmungsgebieten.

Heimath sieht das bisherige Vorgehen der Behörde durchaus kritisch: „Es ist gut, dass die Umweltbehörde auf die Kritiker zugeht und sich Anhörungen vor Ort stellt. Ohne umfassende Information und einen ordentlichen Dialog dürfen so weitreichende Entscheidungen für die Eigentümer nicht getroffen werden.“ ag

Veröffentlicht 11. September 2014