Überschwemmungsgebiete: Zwei werden im Bezirk Harburg angelegt

140718WasserHarburg – Im Bezirk Harburg wird es zukünftig zum Schutz vor Hochwasser in Cranz an der Este und in Neugraben am Falkengraben sogenannte

Überschwemmungsgebiete geben. Karten mit der Darstellung der jeweiligen Gebiete werden öffentlich bis 31. Juli 2014 ausgelegt. In der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt und in den jeweils zuständigen Wasserbehörden, dem Bezirksamt und der Hamburg Port Authority liegen die Karten zur Einsicht aus. Ein weiteres Exemplare ist im Kundenzentrum Süderelbe, Neugrabener Markt vorhanden und kann dort in der Zeit von Montag, 8 bis 13 Uhr, Di.ienstag 9 bis 18 Uhr, Donnerstag 8 bis 16 Uhr und Freitag 7 bis 13 Uhr  eingesehen werden. Auch in Cranz liegt im Gasthaus zur Post am Estedeich 88, Mittwoch bis Sonntag in der Zeit von 11 bis 22 Uhr eine Karte zur Information aus. Dort gibt es auch Informationsbroschüren und Flyer, in denen die jeweiligen Ansprechpartner der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, des Bezirksamtes Harburg und der Hamburg Port Authority benannt sind.

Bis einschließlich zum 14. August 2014 hat die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich zu diesen Gebieten zu äußern. Außerdem sind die Karten und weiterführende Informationen im Internet unter www.hamburg.de/ueberschwemmungsgebiete zu finden. Dort stehen auch alle Adressen und Öffnungszeiten der öffentlichen Auslegung, und es gibt eine interaktive Karte der Überschwemmungsgebiete.

Danach werden die Stellungnahmen der Öffentlichkeit geprüft. Die Ergebnisse fließen in die formelle Festsetzung der Überschwemmungsgebiete ein, die der Senat dann per Rechtsverordnungen festsetzt.

Ein Bundesgesetz hat die Einrichtung von Überschwemmungsgebieten angeordnet. Als Überschwemmungsgebiete sind Bereiche an Binnengewässern definiert, die bei einem schweren Hochwasser, das statistisch einmal in hundert Jahren auftritt, überschwemmt werden. Betroffen ist in Hamburg davon rund 1,5 Prozent der Landesfläche. Die Ausweisung einer Fläche als Überschwemmungsgebiet hat rechtliche und bauliche Konsequenzen. Von diesen Vorschriften kann die zuständige Wasserbehörde in Einzelfällen eine Ausnahmegenehmigung erlassen. dl