Insolvenz angemeldet: Harburgs Frauenkultur ist "pleite"

140130FrauenhausHarburg – Das 1985 von Künstlerinnen gegründete Frauenkulturhaus, das seit rund 13 Jahren in den Räumen des 1710 gebauten Fachwerkhauses an  Neuen Straße ist,

steht vor dem Aus. Der Träger hat Insolvenz, im Volksmund „Pleite“ genannt, angemeldet. Auslöser, so erfuhr harburg-aktuell.de, sollen Unstimmigkeiten bei der Verwendung von Steuergeldern sein, die der Bezirk als Mittel bereitgestellt hatte. Seit einer Woche ist vom Insolvenzgericht die Rechtsanwältin Dr. Birthe Vietze mit der Abwicklung betraut worden.

Bislang waren die Vorgänge im Frauenkulturhaus in der Bezirkspolitik ein Thema, das hinter verschlossenen Türen behandelt wurde. Es ist auch brisant. So brisant, dass der Bezirk die für 2014 vorgesehenen Mittel zurückzog. Insgesamt sollten in diesem Jahr rund 240.000 Euro an den Träger fließen. Die Schieflage, so heißt es, ist zu groß. Begonnen haben soll die Misere mit einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung des Trägers mit einer ehemaligen Mitarbeiterin. Die Kosten waren nicht durch Zuwendungen abgedeckt. Aber auch nicht im Einklang mit den zweckgebundenen Vorgaben stehende Ausgaben  des Vereins sollen zu einem dicken Defizit und Rückforderungen geführt haben. Deshalb die Insolvenz.
Jetzt wird der Träger nach dem Insolvenzrecht abgewickelt. Damit steht die Fortführung des Angebotes , Frauenkultur, Beratung und Information für Frauen (BIFF) sowie der Mädchentreff, auf der Kippe. Eine direkte Übernahme durch einen neuen Träger wird kaum möglich sein. Es wird eine neue Ausschreibung, in diesem Fall ein Interessenbekundungsverfahren, geben müssen. Das bedeutet aber auch, dass dann ein rechtlich völlig neues Projekt entsteht, dass mit dem bisherigen Frauenkulturhaus vom Angebot her zwar identisch, aber kein offizieller Nachfolger ist.

In der Praxis werden die bisherigen  angestellten Mitarbeiter ihre Arbeitsplätze verlieren. Ob der zukünftige Träger des „neuen“ Frauenkulturhauses sie übernimmt, wird dessen Sache sein. Ungeklärt ist auch, ob das Angebot lückenlos aufrechterhalten werden kann, oder ob mangels vorhandener Gelder die Arbeit eingestellt werden muss. Sowohl für den Verein, wie auch für den Bezirk ist der Fall „Neuland“. Die Insolvenz eines Trägers, so erinnert sich ein Mitglied des Ausschusses, hätte es bislang nicht gegeben. Auch das dürfte erklären, warum sowohl Politik wie Verwaltung vorsichtig agieren und die Situation verschieden interpretieren.

Interessant wird auch, ob die Insolvenz rechtliche Konsequenzen für ehemalige Vorstandsmitglieder nach sich ziehen wird. In einem Fall, so heißt es, sei bereits die Staatsanwaltschaft tätig. zv