Verkauf von Feuerwerk läuft auf Hochtouren - Tipps der Feuerwehr

131230Silvester1Harburg - Der Countdown läuft: Nur noch wenige Stunden, dann werden wir das neue Jahr begrüßen. Für viele gehört dann auch ein buntes Silvester-Feuerwerk zum

Jahreswechsel dazu. Seit Sonnabend, dürfen Raketen, Böller & Co. frei verkauft werden. Montag lief der Verkauf von Feuerwerk in Harburg auf Hochtouren. "Vor allem die großen Batterien, die nur einmal gezündet werden müssen und dann bis zu fünf Minuten bunte Effekte bieten sind voll im Trend", sagt Jörn Sörensen vom Handelshof. Und: "Böller und Raketen sind dagegen eher rückläufig." Nach wie vor angesagt sind Sortimente, die fertig zusammengestellt sind. Sörensen: "Da ist für jedes Alter und jeden Geschmack das Richtige dabei."

Auch bei Karstadt in Harburg ist der Verkauf von Feuerwerk mittlerweile in vollem Gange: "Vor allem die bunt gemischten Raketensortimente und die verschiedenen Batterien erfreuen sich in diesem Jahr großer Beliebtheit", sagte Peter Römer von Karstadt gegenüber harburg-aktuell. Und: "Artikel, die131230Silvester2 einfach nur knallen wie etwa die Böller sind mittlerweile nicht mehr so stark gefragt."

Noch bis zum Geschäftsschluss an Silvester hat man die Möglichkeit, sich mit Feuerwerk und Silvesterzubehör aller Art einzudecken. Der Handelshof schließt um 13 Uhr, Karstadt in Harburg hat bis 14 Uhr geöffnet.

Damit der Umgang mit dem Feuerwerk nicht böse endet, gibt die Feuerwehr folgende Tipps für den Umgang mit Knallkörpern:

Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Klasse II darf nur in der Zeit vom 31. Dezember, 18 Uhr bis zum 1. Januar, 1 Uhr erlaubt. Die Abgabe darf nur an Personen über 18 Jahre erfolgen.

Achten Sie beim Kauf von pyrotechnischen Artikeln auf die Gefahrenklassen. Feuerwerkskörper werden, gemessen am Grad ihrer Gefährlichkeit, in 4 Klassen eingeteilt.

Nur zugelassene Feuerwerks-Artikel verwenden. Die Zusammensetzung der illegalen Böller entspricht oft nicht der Norm und den Vorschriften. Unkontrollierte Explosionen und verkürzte Lunten, machen sie sehr gefährlich. Auch die Sprengkraft ist oft höher und kann zu erheblichen Verletzungen führen.

Lesen Sie in jedem Falle und rechtzeitig die Gebrauchsanweisung der verschiedenen Feuerwerkskörper durch. Auch bei Feuerwerksartikeln der Klasse I (z.B. Tischfeuerwerk) ist es wichtig zu wissen, ob ein Abbrennen des betreffenden Produktes in geschlossenen Räumen ausdrücklich erlaubt ist.

Die Verwendung von Signalmunition und Seenotrettungsraketen sowie das Abschießen von Munition aus Schusswaffen aller Art als Silvesterknallerei stellt eine erhebliche Gefahr für Leben und Gesundheit dar und ist verboten.

Schließen Sie in der Silvesternacht sämtliche Fenster und Lüftungsklappen ihrer Wohnung. Gleiches gilt für Lager, Betriebsräume, Ställe, Schuppen und Garagen.

Bedenken Sie, dass die Mehrzahl aller Feuerwerkskörper nur im Freien angezündet werden darf. Das Zünden in Wohnräumen, Treppenräumen, an geöffneten Fenstern und auf Balkonen ist gefährlich und eine häufige Brandursache.

Feuerwerkskörper wie Kanonenschläge, Donnerschläge, Böller etc. nie in der Hand, sondern auf den Boden legen und mit "langem Arm" anzünden, danach 3 bis 5 Meter Abstand halten. In der Hand gezündete Knallkörper nicht unkontrolliert fortwerfen. Handschuhe schützen vor Verbrennungen.

Starten Sie Raketen nicht aus der Hand, sondern aus auf den Boden gestellten Flaschen. Die Rakete muss so aufgestellt werden, dass sie nach dem Abschuss ungehindert aufsteigen kann. Beschädigte Stockraketen dürfen nicht gezündet werden, da deren Flugbahn unberechenbar ist. Niemals einen Versager erneut zünden!
Verantwortungsbewusste Eltern und Erwachsene geben Feuerwerksartikel der Klasse II nicht an Kinder und Jugendliche weiter. Kleine Kinder sollten während des Feuerwerks unter Aufsicht in der Wohnung bleiben.

In der Nähe von Gebäuden oder Anlagen, die besonders brandempfindlich sind (Reet- oder Strohdachhäuser), dürfen Feuerwerkskörper nur in genügendem Abstand und unter Berücksichtigung der Windrichtung abbrennen. Bei der Entzündung von Raketen der Klasse II ist ein Abstand von mindestens 200 Meter, bei Feuerwerkskörpern, die nicht Raketen sind, ein Abstand von mindestens 20 Meter einzuhalten.

Basteln Sie niemals Feuerwerkskörper selbst. Verändern Sie die im Handel erhältlichen Artikel nicht. Auch beim gleichzeitigen Abbrennen mehrerer Knallkörper oder der Herstellung einer zusätzlichen Verdichtung in einem entsprechenden Behälter drohen unvorhersehbare Gefahren.

Vorräte von Feuerwerksartikeln sollten in fest verschließbaren Taschen, auf keinen Fall am Körper aufbewahrt werden. Nach Entnahme eines Feuerwerkskörpers Vorräte wieder abdecken. (cb)