"Stiftung für Stifter" soll es Stiftern leichter machen

130912KSKHarburg – „Stiftung für Stifter“ heißt das Projekt, das jetzt von der Sparkasse Harburg-Buxtehude vorgestellt wurde. Die Kern-Idee: Geld in eine Stiftung zu überführen

und in der Region Gutes zu tun soll einfacher werden.

Zunächst hat die Sparkasse dafür 300.000 Euro als Grundstock zur Verfügung gestellt. Das ist jedoch nur ein erster Teil. Tatsächlich ist die „Stiftung für Stifter“ eine Art Holding.

Man kann das Grundkapital mit seinem Geld aufstocken, mit einer größeren Summe eine eigene Stiftung gründen, die von der Sparkasse eingerichtet und betreut wird oder seine eigene Stiftung einbringen, welche am Know-how der Sparkasse partizipiert.

Selbst kleinere Spenden, die direkt gemeinnützigen Zwecken zugehen sollen, können über die „Stiftung für Stifter“ abgewickelt werden. Dabei geht es nicht nur um Fachwissen. Die Sparkasse bietet alle Leistungen rund um Stiftungen günstig an. So kann die Gründung einer Stiftung schnell mehrere tausend Euro kosten. Die „Stiftung für Stifter“, um eine Hausnummer zu nennen, macht es für 500 Euro.

Die Zuwendungen aus der Stiftung fließen in gemeinnützige Projekte in der Region. Dazu ist die "Stiftung für Stifter" gleichmäßig in drei Regionalforen, den Bezirk Harburg, den Landkreis Harburg und die Stadt Buxtehude aufgeteilt. Sind Stiftungsgelder nicht von vorn herein zweckgebunden, wird vom jeweils siebenköpfigen Gremium darüber entschieden, wie das Geld in der Region sinnvoll eingesetzt wird.

Die Idee, an der sechs Jahre gearbeitet wurde, stieß auf fruchtbaren Boden. Harburgs „Bürgermeister“ Thomas Völsch ist ebenso in einem der Foren, wie der Bürgermeister von Buxtehude oder der Landrat aus dem Landkreis Harburg.

Warum Menschen ihr Vermögen in eine Stiftung überführen wollen, liegt auf der Hand. Sie bestimmen, was mit ihrem Geld schon zu Lebzeiten oder nach ihrem Tod passieren wird, ob es für Forschung, Kunst oder andere gemeinnützige Zwecke eingesetzt werden soll. Es bleibt auch im Gegensatz zu einer testamentarischen Vorgabe nicht 30 Jahre, sondern dauerhaft zweckgebunden.

Zudem fällt keine Erbschaftssteuer an. Geht Geld bereits zu Lebzeiten an eine Stiftung, kann es direkt von der Einkommensteuer abgesetzt werden. zv