Schafshagenberg: Bürgerbegehren zulässig - Ergebnis irrelevant

110303UnterschriftenMarmstorf - Ihr dürft abstimmen. Aber es interessiert und nicht. So lautet aus Sicht der Bürgerinitiative Schafshagenberg das Ergebnis eines Gesprächs zwischen Anwohnern der kleinen Stichstraße, die einen Ausbau verhindern wollen und Behördenvertretern im Rathaus. Der Sprecher der Initiative, Arnold Ude (Foto mit seinen Mitstreitern), hat es protokolliert. Hier seine Darstellung:

 

Für Dienstag den 31. Mai waren einige Anwohner des betroffenen Abschnitts des Schafshagenbergs zu einer Bürgeranhörung in den „Meistersaal“ im Standesamt Harburg eingeladen worden. Durch eine Datenpanne waren viele Anwohner nicht eingeladen worden und stattdessen Einladungen an nicht existente Bürger versendet worden. Auch die Vertrauensleute der Bürgerinitiative waren zunächst nicht eingeladen, erst auf telefonische Nachfrage wurde die korrekte Einladung nachträglich ausgesprochen.
Zum besagten Termin am 31. Mai um 17 Uhr fanden sich dann trotz der missverständlichen Einladungen etwa 17 Anwohner ein, die sich einer fast gleich starken Anzahl von Behördenvertretern gegenübersahen. Das Bezirksamt wurde durch ihren Leiter T. Meinberg, dessen Sprecherin, seinen Stellvertreter D. Trispel vertreten, außerdem waren Mitarbeiter des Tiefbauamts, der Finanzbehörde, der Behörde für Wirtschaft sowie zwei Ingenieure des Planungsbüros sowie ein Vertreter der Polizei anwesend.
Herr Motl, Leiter des Tiefbauamts erläuterte zunächst die Bebauungspläne des Bezirksamts, sowohl den ursprünglichen Plan von 2008 als auch die so genannte Überplanung von 2010. Zu einzelnen Details beantworteten die Behördenvertreter Fragen, etwa zur verkehrsrechtlichen Situation der Durchfahrt in das Tal hinein und aus dem Tal heraus. Auf einzelne Einwände der Anwohner wurde zwar kurz eingegangen, aber die Behördenvertreter widersprachen jedem einzelnen Einwand mit baurechtlichen Gründen. Auf die Frage nach dem jetzigen Zustand des Schafshagenbergs erklärte Herr Motl, dass sowohl Kampfmittelräummaßnahmen als auch die Herstellung des die Pflasterung vorbereitenden ersten Bauabschnitts bereits abgeschlossen seien.
Der Sprecher der BI Arnold Ude fragte nach der Möglichkeit, in dieser Runde Alternativen in Betracht zu ziehen und einen Kompromiss zu finden, angesichts der immerhin stolzen Anzahl eingereichter 4.000 Unterschriften.
Herr T. Meinberg hierzu: „Sie haben als Bürgerinitiative das Recht diese Frage zustellen, zu dem Bürgerbegehren kann ich Ihnen mitteilen, dass Sie in Kürze den Bescheid erhalten werden, dass es zustande gekommen und zulässig ist.“. Alle Alternativmöglichkeiten sind von den Fachleuten des Tiefbauamts bereits im Vorwege abgewogen worden und eine rechtlich mögliche Alternative zu der vom Bezirksamt geplanten Bebauung wurde nicht gefunden.
Es wurde außerdem im weiteren Verlauf diskutiert, ob eine Teilung des Bauvorhabens, südlich der Grundstücksgrenze Haus 31a/b in zwei Planungsabschnitte denkbar und möglich sei, um das seit Jahren vorhandene Probleme zu beseitigen dass auf diese beiden Grundstücke bei Starkregen Wasser vom öffentlichen Grund fließe. Die Behördenvertreter erklärten einstimmig, dies sei nicht möglich, gaben hierfür aber keine Gründe an.
Eine Anwohnerin wandte ein, dass man als Kompromiss doch einzelne Planungselemente aus dem ursprünglichen Plan 2008 verwenden könne, mit dieser Lösung „wären alle Seiten doch viel glücklicher“. Hierauf entgegnete T. Meinberg: „Auf das Glücklichsein kommt es nicht an.“
Eine weitere Anwohnerin fragte nach den jährlichen Kosten für den Instandhaltungsaufwand der geplanten Straße. Ursprünglich war ein Argument des Bezirksamts für den Ausbau gewesen, dass man die jährlichen Reparaturkosten des bisherigen Zustands durch einen Neubau einsparen könne. Der Mitarbeiter des Ingenieurbüros bezifferte diesen Aufwand mit jährlich 6.000€.
Der Vertrauensmann der BI G. Bruns erläuterte in einem knapp fünfminütigem Vortrag einen Alternativvorschlag einer naturnahen Gestaltung des Wegs. Ihm wurde von den Mitarbeitern des Tiefbauamts entgegnet, dass sein Vorschlag aus baurechtlichen Gründen nicht realisierbar sei. Als Herr Bruns hierzu weiter Stellung nehmen wollte, schnitt T. Meinberg ihm das Wort ab und erklärte, dass den Sprecher der Bürgerinitiative weitere Redezeit nicht zugestanden werde.
Zum Schluss erklärte T. Meinberg, dass jetzt ein viermonatiger Baustopp durch das Zustandekommen des Bürgerbegehrens beachtet werden müsse und dass dann gebaut würde, wie geplant, weil sowohl das Bürgerbegehren und selbst eine Zustimmung der Bezirksversammlung oder ein positiver Ausgang eines eventuellen Bürgerentscheids für die Bebauung „irrelevant“ seien.
zv