Zweckentfremdung von Wohnraum wird weiter bekämpft
Foto: André Zand-Vakili

Zweckentfremdung von Wohnraum wird weiter bekämpft

Harburg - Den Einsatz eines Mitarbeiters beim Bezirksamt zum Aufspüren zweckentfremdeter Wohnungen hat offenbar durchschlagenden Erfolg gehabt.

Eine Dreiviertelstelle war im Dezember 2016 eingerichtet und bis Ende 2017 durch Mittel der Fachbehörde finanziert worden. Dadurch war die Zahl der aufgespürten zweckentfremdeten Wohnungen von einer in 2016 auf 17 im vergangenen Jahr hochgeschnellt. Das geht aus der Antwort des Bezirksamtes auf eine Anfrage der AfD hervor. Die Dreiviertelstelle, die eigentlich Ende 2017 auslaufen solte, ist auch für dieses Jahr von der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen finanziert worden. Das Bezirksamt hat darüber hinaus eigene Mittel bereitgestellt, um aus der Dreiviertelstelle eine Ganztagsstelle zu machen.

In Hamburg ist 1971 ein Zweckentfremdungsverbot eingeführt worden, das besagt, dass Wohnungen nur zum Wohnen genutzt werden dürfen. Zweckentfremdung liegt vor, wenn die Wohnungen beispielsweise als Ferien- oder Monteurwohnungen vermietet werden. Ausnahmen werden gestattet, beispielsweise für einen Kindergarten. zv