Bienen
Bienen an ihren WAben. Foto: zv

Bösartige Bienenseuche breitet sich weiter im Bezirk aus

Neugraben - Jetzt ist auch bei drei Bienenvölkern in Neugraben-Fischbek ist die ansteckende bösartige Faulbrut festgestellt worden. Der bereits bestehende Sperrbezirk

muss noch einmal erweitert werden und umfasst jetzt den Kernbereich Harburg (Eißendorf, Heimfeld, Harburg und Marmstorf) sowie Wilstorf, Langenbek, Rönneburg, Sinstorf, den Bereich Süderelbe (Hausbruch, Neugraben-Fischbek, Neuwiedenthal), Teile von Moorburg, Gut Moor, Neuland und verläuft wie folgt:

·        Süderelbe beginnend Kraftwerk Moorburg
·        Elbaufwärts bis zu der Autobahn A1
·        Südwärts entlang der Autobahn A1 bis zur Landesgrenze Niedersachsen bis Großmoordamm
·        Östlich bis zur Kreuzung Fünfhausener Straße/Alter Damm
·        Nach Süden weiter an der Landesgrenze Niedersachsen
·        Entlang der Autobahn A 7 in Richtung Ehestorf
·        Nach Westen entlang der Landesgrenze Niedersachsen
·        Nach Norden bis Neuenfelder Hinterdeich
·        Am Neuenfelder Hinterdeich beginnend bis nach Osten übergehend in Francoper Hinterdeich bis Hinterdeich
·        Hinterdeich nach Norden bis Hohenwischer Straße
·        Hohenwischer Straße entlang Moorburger Elbdeich bis Moorburger Aller Deich
·        Moorburger Alter Deich nach Süden bis Moorburger Hinterdeich
·        Moorburger Hinterdeich nach Osten bis Waltershofer Straße
·        Weiter nördlich entlang Waltershofer Straße bis Moorburger Elbdeich
·        Nach Osten entlang Moorburger Elbdeich bis zum Kraftwerk Moorburg

Bis zur Aufhebung des Sperrbezirkes dürfen laut bezirksamt Bienenvölker von ihrem Standort nicht entfernt sowie keine Bienenvölker und Bienen in den Sperrbezirk gebracht werden. Alle Bienenvölker im Sperrbezirk sind nach der Bienenseuchenverordnung auf Amerikanische Faulbrut amtlich zu untersuchen. Dazu müssen die Besitzer von Bienenvölkern im Sperrbezirk ihre Bestände dem Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt des Bezirksamtes Harburg unter Angabe des Standortes und der Völkerzahl anzeigen.
 
Das Bezirksamt weist darauf hin, dass alle Imker (auch außerhalb des Sperrbezirkes) verpflichtet sind, gemäß § 1a der Bienenseuchenverordnung ihre Bienenhaltung der zuständigen Behörde anzuzeigen. Für Menschen ist die Bienenseuche laut Behörden völlig ungefährlich, der Verzehr von Honig, auch der von befallenen Bienen, ist unschädlich.
 
Zuständig für Meldungen von Bienenhaltungen und Fragen zum Sperrbezirk ist das Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt, Abteilung Veterinärwesen am Harburger Rathausplatz 4 zuständig. Zu erreichen ist es unter Telefon: +49 40 42871 2332. zv