Lärmschutz: Verschiedene Maßstäbe für A26-Anlieger

160622MoorburgHarburg – Fledermäuse sind nicht geräuschempfindlich. Diese Erkenntnis ist für Biologen nicht neu, A26-Projektleiter Peter Pfeffermann

von der DEGES (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und bau GmbH) erwähnte sie im Stadtplanungsausschuss der Bezirksversammlung dennoch. Es sei nämlich nicht erforderlich, die Fledermäuse vor dem  Lärm der A26-Ost zu schützen, wenn sie eines Tages jenes Spülfeld durchschneidet, über dem heute die Flugsauger noch Insekten jagen.

Für Menschen gilt die Erkenntnis nicht. Eher ist das Gegenteil der Fall. Jedes Dezibel mehr erhöht das Gesundheitsrisiko. Der Rcchtsstaat begegnet dieser Gefahr mit einem Wust von Gesetzen, Richtwerten und anderen justiziablen Schriftstücken – mit teilweise kuriosen Folgen. So sind die Bewohner Moorburgs nicht so stark zu schützen wie die Bewohner der Bostelbek-Siedlung. Warum? Pfeffermann: „Bostelbek ist ein Wohngebiet, Moorburg ist als Mischgebiet ausgewiesen. Da gelten andere Lärmgrenzen.“ Und so wird die A26-Ost auf der Bostelbeker Seite eine vier Meter hohe Lärmschutzwand haben, auf der Moorburger Seite dagegen wird sie nur zwei Meter hoch. Zynisch ausgedrückt: Wer in Moorburg wohnt, hat selber Schuld.

Pfeffermann sieht es dennoch positiv. Immerhin habe das Bundesverkehrsministerium  auf das „Gebot der Verhältnismäßigkeit“ hingewiesen und stehe dem Lärmschutz in diesem Fall eher ablehnend gegenüber. Es seien einfach nicht genügend Menschen zu schützen. „Wir werden uns aber durchsetzen“, sagte Pfeffermann. ag

Veröffentlicht 22. Juni 2016