Beachclub im Binnenhafen: Das Gezerre geht weiter

Beachclub2Harburg – Gastronom Heiko Hornbacher will auch am Ausweichstandort Kanalplatz Ecke Blohmstraße einen Beachclub eröffnen. „Wir haben mittlerweile Informationen

darüber bekommen, wo Leitung liegen und Anschlüsse möglich sind. Zudem haben wir einen Architekten beauftragt, der Zeichnungen über den geplanten Beachclub anfertigt.“ Sie sollen beim Bezirksamt vorgelegt werden. Damit ist die Kuh aber lange nicht vom Eis. Es gibt zahlreiche problematische Punkte. Hornbacher sieht ein Zelt, kleiner als am bisherigen Standort, oder einen festen überdachten Bau, die alte Fischhalle, als Voraussetzung für den Betrieb des Beachclubs. Ein Zelt, so signalisierte das Bezirksamt, wolle man nicht genehmigen. Der Hintergrund dürfte sein, dass das Bezirksamt möglichst wenige Veranstaltungen an dem Standort ermöglichen will. Um die alte Fischhalle hat sich Werner Pfeifer beworben. Damit wäre ein wirtschaftlicher Betrieb des Beachclubs kaum möglich. Auch die Höhe der Pacht spielt für den Ausgang der anstehenden Verhandlungen eine Rolle. Dazu kommt der Zeitfaktor. Dauern Verhandlung und Genehmigungsverfahren zu lange, ist ein Teil der Saison futsch. Ein Betrieb des Beachclubs, auch mit Blick auf Investitionen, würde unwirtschaftlich.

Raus ist die Option am alten Standort eine weitere Saison zu öffnen. Die Finanzbehörde, so wollen es gut informierte Kreise wissen, hat dem Investor untersagt den Beachclub dort weiter zu dulden – selbst wenn 2015 nicht mit Arbeiten für das geplante Hotel begonnen werden.

Ein neues Fass macht die Fraktion der Partei Die Linke auf. Sie haben eine Anfrage in der Bezirksversammlung gestellt, bei der es um Lärmschutz für die neuen Nachbarn, die zukünftigen Bewohner der Flüchtlingsunterkunft im Wohnschiff "Transit" geht. Damit hätte man die Situation, dass Lärmschutz beim Bau der Einrichtung von Flüchtlingsunterkünften, wie in der ehemaligen Wache an der Nöldekestraße, die für Wohnnutzung zu dicht an der Stadtautobahn liegt, keine Rolle spielt, weil man Flüchtlingsunterkünfte nicht als Wohnnutzung definiert, während umgekehrt Flüchtlingsunterkünfte wie Wohnraum gesehen werden, wenn sich beispielsweise ein Beachclub in der Nähe ansiedeln will. Außerdem wird in der Anfrage das Thema Ausschreibung des Beachclubs auf den Tisch gebracht. zv