Gefahr für Harburgs Beachclub. Behörde will Veranstaltungen begrenzen

100704Beach5Binnenhafen - Der Hotelneubau am Veritaskai ist nach jahrelanger Hängepartie geplatzt. Doch einfach schnell den Beachclub dort wie in den Vorjahren zu betreiben, ist einfach nicht drin. Denn die Gegend ist nicht mehr Hafen-

sondern Kerngebiet. Damit sind "Vergnügungsstätten" nicht mehr zulässig. Doch was ist ein Beachclub, fragt sich die Behörde. Gastrobetrieb, und damit zulässig, oder "Vergnügungsstätte"? Das wurde nie festgehalten.

Die Verordnung stammt aus einer Zeit, in der man zum Liegen im Sand an die Ostsee fahren musste. Selbst wenn der Beachclub als Gastro-Betrieb erlaubt ist, die Zahl der Veranstaltungen wird begrenzt. Dabei zeigte sich die Verwaltung nicht ganz auf der Höhe der Zeit. Kinovorstellungen, letztes Jahr dort angeboten, wurde von den Harburgern Verwaltungsmitarbeitern als Veranstaltung angesehen. Dabei hatten bereits Gerichte entschieden: sie sind es nicht. 

Auch sonst zeigt sich die Harburger Behörde ganz schön "verpennt". Das Rathausfest mit dem Tanz in den Mai steht vor der Tür, doch bislang, so bemerkte es die CDU, sind noch nicht einmal Einschätzungen von Feuerwehr und Polizei eingeholt worden. Die seien aber in Hinblick auf die Disco im Rathausinnenhof dringend nötig. Nach der Loveparade-Katastrophe in Duisburg ist man sensibel. Vor allem, weil in diesem Jahr die Gäste im Notfall wegen der Baustelle nicht mehr Richtung Knoopstraße flüchten könnten. So steht ein beliebtes Fest vor der Tür und die Veranstalter haben noch nicht einmal eine Genehmigung. zv