Bürgerbegehren Röttiger-Kaserne: SPD übt sich in Gelassenheit

Richter,-Frank2Fischbek – Die SPD sieht die grußspurigen Ankündigungen der Opposition ein Bürgerbegehren gegen den aktuellen Bebauungsplan für das ehemaligen Kasernengelände einzuleiten, gelassen. Fünf Monate hätten sich insbesondere

CDU und FDP erfolglos in Fischbek nach politisch ungebundenen und unverdächtigen Bürgern gesucht, die als Vertrauensleute für ein Bürgerbegehren gegen die neue Planung der Bebauung auf dem Gelände der ehemaligen Röttiger-Kaserne herhalten sollten.

Auch politische Veranstaltungen in der Stadtteilschule Falkenberg und im BGZ hätten ihnen gezeigt, dass die Bebauung in der Bevölkerung nicht das Thema sei. Es wurde schlichtweg nicht von den Besuchern der Veranstaltungen angesprochen.

Die Gegenseite ist ebenso gelassen. "Kommende Woche wird das Bürgerbegehren eingereicht", sagt CDU-Kreischef Ralf-Dieter Fischer. Das er einer der drei Initiatoren ist, die das Bürgerbegehren durchführen, wie es sein SPD-Kollege Frank Richter (Foto) suggeriert, ist laut Fischer "Quatsch". Das es erst jetzt auf den Weg kommt, hat laut Fischer nichts mit mangelndem Interesse oder fehlenden Aktiven zu tun. "Es wurde die Baumfrage mit eingearbeitet. Das hat die Zeit in Anspruch genommen", so Fischer.

Damit richtet sich das Bürgerbegehren nicht nur gegen die Verdichtung bei Wohnungsbau und den Wegfall des Sportplatzes, sondern auch gegen eine großflächige Abholzung von Bäumen im Rahmen der Kampfmittelsuche.

 

Beim Bezirk liegt der Antrag für das Bürgerbegehren bereits zur Prüfung auf den Tisch. Dort signalisierte man, dass man das Bürgerbegehren für nicht zulässig hält. Der Grund ist, dass eine Senatskommission bereits Entscheidungen getroffen hat. "Eine Senatskommission ist nicht der Senat und auch nicht eine demokratisch legitimierte Institution", so Fischer. "Nach dem Gesetz ist immer noch der Bezirk für solche Sachen zuständig. Der Senat kann ihn aushebeln und übergehen, indem er evoziert." Sollte nach der Eineichung der ersten gut 1100 Unterschriften das Bezirksamt das Bürgerbegehren als nicht zulässig ablehnen, wird laut Fischer der Rechtsweg beschritten. zv