Bürgerbegehren: Initiative legt Widerspruch gegen Ablehnung ein

160408biNeugraben – Das Bürgerbegehren der Bürgerinitiative Neugraben-Fischbek gegen das Baufeld 2 der geplanten Wohnunterkunft Am Aschenland ist von der

Verwaltung abgelehnt worden. Einen entsprechenden Bescheid hat das Bezirksamt der Initiative zugestellt. Die Initiative gibt sich nicht geschlagen. „Das Bürgerbegehren ist laut unserer Juristen rechtens“, so Jan Greve, Sprecher der Initiative. „Daher heißt es weiter: Volldampf voraus.“ Gegen die Ablehnung kann Widersprung eingelegt werden. Dann entscheidet die Finanzbehörde, die Aufsichtsbehörde für die Bezirke ist. Kommt auch von dort eine Ablehnung kann der Fall vor Gericht landen.

Als „Schachzug des Senats“ und „Affront gegen die Bürgerbeteiligung“ wertet die Initiative die Ablehnung des Bürgerbegehrens. „Gewählte Vertreter wenden sich damit gegen die Bürger der Stadt“, deutet Greve die Ablehnung. Unterstützung bekommt er dabei von Carsten Schuster, Bezirksabgeordneter der FDP. „Hamburg ist in der Frage der Flüchtlingsunterbringung tief gespalten, dieser Spaltung nun mit juristischen Mitteln und Begründungen zu begegnen, ist der Gipfel eines erheblichen Demokratiedefizites des Rot- Grünen Senates.“ zv

Veröffentlicht 15. April 2016

Artikel: Bürgerinitiative Neugraben-Fischbek reicht Bürgerbegehren ein