Bebauungsplan: Neuland 23 liegt ab dem 7. Januar aus

Vom 7. Januar bis zum 9. Februar liegt im Bauamt hinter dem Harburger Rathaus im Fachamt Stadt- und Landwirtschaft der Entwurf für den Bebauungsplan Neuland 23 aus. Das Bezirksamt war vom Senat beauftragt worden das Areal für eine Logistiknutzung zu entwickeln.

Das Plangebiet ist ein Klima-Modellquartier. Vor diesem Hintergrund wurden steigende Regenmengen und häufigere Starkregen berücksichtigt sowie Gründächer und die Nutzung solarer Energie festgesetzt. Das Regenwasser ist auch für das seltene bis zu 100jährliche Regenereignis im Plangebiet zu halten und zu bewirtschaften. Die Industriegebietsfläche soll durch Begrünung, Gestaltung und schonende Beleuchtung soweit möglich in das Landschaftsbild integriert werden.

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde eine Umweltprüfung durchgeführt. Bestandteil der Auslegung ist der Umweltbericht mit Informationen zu den Schutzgütern Mensch, Klima, Boden, Wasser, Tiere und Pflanzen, Landschaftsbild und Kultur- und Sachgüter.

Es liegen umweltrelevante Informationen zu den Themenbereichen Arten- und Biotopschutz – insbesondere auch zur Verträglichkeit mit den Schutzzielen des nördlich der Süderelbe vorhandenen Naturschutz- und FFH-Gebietes Heuckenlock, zur Oberflächenentwässerung und Hydrologie, zur Bodenwertigkeit und zu den Themen Lichtverhältnisse, Klima und Lärm vor, die ausführlich im Umweltbericht beschrieben sind und bewertet werden.

In Ergänzung zu den Inhalten des Umweltberichtes werden nachstehende Unterlagen mit den jeweils benannten umweltrelevanten Informationen ausgelegt: Artenbestandsaufnahmen und artenschutzrechtliche Bewertung für Vegetation, Amphibien, Fledermäuse, Libellen, Tagfalter, Avifauna, Fischbestandserfassung (unter besonderer Berücksichtigung des Schlammpeitzgers (Misgurnus fossilis), Mollusken (unter besonderer Berücksichtigung der Zierlichen Tellerschnecke (Anisus vorticulus) und faunistische Potentialabschätzung für alle weiteren planungsrelevanten Tiergruppen/-arten einschließlich einer Einschätzung zur grundsätzlichen Verträglichkeit der Planinhalte mit den Schutzzielen des am Nordufer der Süderelbe gelegenen Naturschutz- und Flora-Fauna-Habitat-Gebietes Heuckenlock

Informationen zu Lichtemissionen und Beleuchtung in bisher wenig beleuchteter Landschaft sowie Verschattung durch 25 m hohe Hallen infolge des Logistikbetriebs (Studie zu den Lichtemissionen und Verschattungsanalyse für die Maßnahmenfläche)

Bodenfunktionsbewertung von anthropogen wenig überprägtem Marschgrünland mit teilweise für den Naturhaushalt hochwertigen Böden unter dem Einfluss sehr hoch anstehenden Grundwassers, Berücksichtigung der moorigen Böden mit hohem Potential für die Ausgasung klimaschädlicher CO2-Emissionen bei Trockenlegung (fachliche Stellungnahme)

Konzept für ein klimaorientiertes Regenwasser- und Energiemanagement unter Berücksichtigung des hohen zukünftigen Versiegelungsgrads eines bisher unversiegelten Raumes und des bereits im Istzustand hoch anstehenden Grundwassers und ausgelasteten umgebenden Grabensystems, Berücksichtigung der Auswirkungen des sich verändernden Klimas, Auslegung des Entwässerungskonzeptes auf seltene Regenereignisse (bis 100 jährlich), Berücksichtigung der Auswirkungen einer Auflast in dem wassergesättigten Marschgebiet auf die hydrogeologische Situation (fachliche Stellungnahme)

Schalltechnische Untersuchungen für Gewerbe (vorhanden) und Industriegebietslärm (neu geplant) sowie Straßenlärm (BAB A1 und Neuländer Straße) unter Berücksichtigung umgebender Wohngebiete und Kleingärten sowie Erholungsbereiche entlang der Elbe und südlich am Neuländer See.