Katholischen Kirchengemeinden wählen die Laienvertretungen

Am 15. und 16. November werden in nahezu allen katholischen Kirchengemeinden des Erzbistums Hamburg die Laienvertretungen neu gewählt. Selbst wahlberechtigt für den Pfarrgemeinderat sind alle Gemeindemitglieder, die am Wahltag mindestens 14 Jahre alt sind, für jüngere getaufte Kinder können die Eltern im Rahmen eines Familienwahlrechts die Stimme in Vertretung wahrnehmen. Zur Wahl des Kirchenvorstandes sind alle Gemeindemitglieder, die am Wahltag mindestens 16 Jahre als sind, wahlberechtigt.

Auch Neugrabens Katholiken sind aufgerufen, die Besetzung des Kirchenvorstandes und des Pfarrgemeinderates der Katholischen Pfarrei Heilig Kreuz an diesem Wochenende, turnusgemäß für vier Jahre, neu zu wählen. Die Wahllokale sind am Samstag von 17.30 bis 20 Uhr und am Sonntag von 9.30 bis 14 Uhr im Gemeindehaus An der Falkenbek 10 geöffnet. Auch Briefwahl ist möglich, die notwendigen Unterlagen können im Pfarrbüro beantragt werden. dl