Harburg: Bebauungsplan für "Villengebiet" wird ausgelegt

Vom 7. Mai bis zum 8. Juni wird der Bebauungsplanentwurf (textliche Festsetzungen und Begründung) zur 2. Änderung des Baustufenplans Heimfeld „Villengebiet“ öffentlich im Bezirksamt Harburg – Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung ausgelegt.

Das Plangebiet ist zu einem bedeutenden Anteil durch eine villenartige Bebauung in offener Bauweise mit gartenbezogenem Wohnen und altem Baumbestand gekennzeichnet. Der Änderungsbereich ist im Baustufenplan Heimfeld vom 25. Februar 1958 überwiegend als Wohngebiet besonders geschützt festgesetzt.

Die Bautätigkeit der jüngeren Vergangenheit und die damit verbundene Gefahr der schleichenden Verdichtung drohen den Charakter des Villengebietes erheblich zu verändern. Das vorhandene Planrecht bietet diesem Prozess nur unzureichend Einhalt. Die planungsrechtliche Beschränkung der Wohneinheiten pro Gebäude soll die städtebauliche Eigenart des Gebiets mit seinen ortsbildprägenden Baustrukturen weitgehend erhalten. Vorgesehen ist eine bestandsorientierte gestaffelte Beschränkung der Wohneinheiten in Teilbereichen von zwei, vier oder sechs Wohneinheiten.

Während des angegebenen Zeitraums der öffentlichen Auslegung können alle interessierten Bürger den Bebauungsplanentwurf im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, Harburger Rathausplatz 4 - III. Stock, einsehen und Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen. Das Fachamt ist montags bis donnerstags von 8:00 bis 16:00 Uhr, freitags von 8:00 bis 15:00 Uhr geöffnet. dl