Binnenhafen: Bebauungsplan Harburger Schloßstraße wird ausgelegt

Durch den Bebauungsplan sollen in zentraler Lage die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der Entwicklungsplanung Harburger Binnenhafen geschaffen werden. Ziel ist es, verfügbar gewordene Flächen unterschiedlichen Nutzungsmischungen zuzuführen wie beispielsweise nicht störende gewerbliche Nutzungen, Büros und Dienstleistungsbetriebe. Eine Wohnnutzung ist unter Berücksichtigung der Lärmsituation am Kaufhauskanal vorgesehen. Die umliegenden Betriebe und hafentypischen Nutzungen sollen durch die vorgesehene Nutzungsmischung nicht beeinträchtigt werden. Darüber hinaus werden im Bebauungsplanverfahren denkmalrechtliche Festsetzungen getroffen.

Die nach der ersten öffentlichen Auslegung geänderten Teile des Bebauungsplanentwurfs Harburg 61 / Heimfeld 45 werden vom 7. März bis zum 25. März 2011
im Bezirksamt Harburg – Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung Harburger Rathausplatz 4, III. Stock (Bauamt hinter dem Rathaus),
öffentlich ausgelegt.