Lärmwerte für Harburg beschäftigen Politik

Harburg – Wann ist Lärm schädlich? Schwere Frage, die Mediziner wohl kaum exakt beantworten können. Noch schwerer tun sich Juristen, die für mögliche rechtliche Auseinandersetzungen verbindliche, wissenschaftlich stichhaltige Grenzwerte festlegen müssten. Wie mühsam allein der Versuch sein kann, Klarheit für genervte, vielleicht sogar schon geschädigte Anwohner von Hauptverkehrsstraßen zu bekommen, zeigt die Antwort der Umweltbehörde auf eine Anfrage der Neuen Liberalen in der Bezirksversammlung Harburg.

Um endlich der Forderung der EU nach einem Aktionsplan zur Reduzierung des Straßenlärms nachzukommen, hat die Behörde in den vergangenen Jahren erst einmal eine Bestandsaufnahme gemacht und dabei nur die Lärmbelastung an Straßen ermittelt, die von mehr als drei Millionen Kraftfahrzeugen benutzt werden. Andere Straßen hat die Behörde nicht näher untersucht und sich dabei auf die „34. Bundesimmissionsschutzverordnungen“ berufen. Er sehe vor, dass „auch sonstige Straßen zu kartieren sind, soweit diese Lärmquellen erheblichen Umgebungslärm hervorrufen“.

Alles klar? Wohl kaum! Deshalb wollten die Neuen Liberalen wissen: „Wann genau ist der Umgebungslärm erheblich?“ Das sei gesetzlich gar nicht geregelt, entgegnete die Behörde. Der Senat habe allerdings schon 2008 fest gelegt, dass „Auslöseschwellen für die Erwägung von Maßnahmen“ vorliegen, wenn die Anwohner Pegeln von tagsüber 75 dB(A) und nachts von 65 dB(A) ausgesetzt sind. Übrigens: Rechtliche Grundlage für die offenbar extrem komplizierte Aktionsplanung zur Bekämpfung des Straßenlärms ist die EG-Umgebungslärmrichtlinie vom 25. Juni. 2002, die 2005 in deutsches Recht umgesetzt worden ist.

Die Umweltbehörde hat in ihrer Antwort auch Lärmwerte von 718 einzelnen Standorten im Harburger Straßennetz geliefert. Kaum überraschend: An allen vierspurigen Hauptverkehrsstraßen wie Buxtehuder Straße, Cuxhavener Straße, Stader Straße, Bremer Straße und Winsener Straßen gibt es Stellen, bei denen die Werte für die „Auslöseschwellen“ erreicht oder überschritten werden. Handlungsbedarf gibt es aber auch am Kanalplatz, im Krummholzberg, in der Moorburger Straße, der Harburger Schloßstraße und der Seehafenstraße. ag