Vogelgrippe: Ab Montag gilt Stallpflicht für das Geflügel

Harburg - Wegen der Ausbreitung der Vogelgrippe giltkommenden Montag, 14. November 201 im Bezirk Harburg wie in den anderen Hamburger Bezirken die Stallpflicht für Geflügel. Ausnahmen für Hobbyhalter gibt es nicht. Hühner, Puten und Enten und anderes Geflügel müssen in Ställen oder überdachten Volieren untergebracht werden. Bei Nichtbeachtung können Bußgelder von bis zu 30.000 Euro verhängt werden. In den vergangenen Tagne waren bereits Fälle in schleswig-Holstein und Mecklenburg Vorpommern bekannt geworden. Tiere verendeten vermutlich an dem Errreger der Vogelgrippe-Viren des Subtyps H5N8, der als besonders aggressiv gilt. Eine Erkranung von Menschen durch den Erreger soll nicht möglich sein. zv